Volltext : Das Legitimitätsprincip.

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schen  Verhältnisse  nach  Vernunft=  und  Humanitätsgründen,
nach  Naturrecht  und  Nützlichkeit  abzuändern,  sollte  durch  die
Aufstellung  des  Legitimitätsprincips  ein  für  allemal  grundsätzlich
  widersprochen  werden:  die  Legitimitätstheorie  war  die
natürliche  Folge  der  langen  Revolutions=  und  Kriegsperiode,
welche  durch  den  ersten  Pariser  Frieden  ihren  Abschluß  erhielt.

Dieser  Zeitraum  hatte  begonnen  mit  dem  stürmischen
Verlangen  des  französischen  Volks  nach  freien  Staatseinrichtungen,
  welche  die  von  wenigen  vertretene  Einsicht  der  Verfassung
  Englands,  die  große  Masse  der  Politiker  aber  der
nordamerikanischen  Constitution  nachzubilden  versuchte.  Die
Anhänger  der  letztern  waren  Sieger  geblieben:  die  erste  Verfassungsurkunde
  des  revolutionären  Frankreichs  kannte  keinen
souveränen  König  mehr;  die  einzige,  untheilbare,  unveräußerliche
  und  unverjährbare  Souveränetät  war  dem  Volke  beigelegt,
  dem  Könige  nur  die  ausübende  Gewalt  übertragen
und  durch  das  ihm  eingeräumte  blos  suspensive  Veto  die
Stellung  des  Monarchen  geraubt.  1)

Aber  mit  der  Erreichung  dieses  Zieles  war  die  Nation
noch  nicht  befriedigt  gewesen:  die  Revolution  verschlang  das
alte  Königthum  der  Bourbonen,  und  dem  neugeschaffenen  demokratischen
  Staatskörper  wurde  auch  der  Name  der  Republik
nicht  mehr  vorenthalten.

Der  Gegensatz  zwischen  dem  modernen  Frankreich,  in
welchem  die  souveräne  Nation  herrschte,  und  den  übrigen
Staaten  Europas,  welche  die  Souveränetät  regelmäßig  einem
Monarchen,  nirgends  aber  dem  ganzen  Volke  zuschrieben,  war
nunmehr  in  dem  Gegensatze  der  republikanischen  und  der  mon-1)

  Verfassungsurkunde  vom  3.  Sept.  1791  (Pölitz,  Europkische
Verfassungen  seit  dem  Jahre  1789  bis  auf  die  neueste  Zeit,  II,  2  fg.).