Blätter
für
echtsanwendung
zunächst in Bayern.
Nr. 34. Samstag, den 20. August 1836.
Ueber die Verfährung der besondern Verbrechen
und Vergehen der Staatsdiener.
Eine Controverse des baperischen Criminalrechts
von Dr. C. J. Kleinschrod, k. b. Appell. Ger. Assessor.
(Schluß.)
§. 3.
Die im Art. 140 I. enthaltene Lücke ist besonders
wichtig in Ansehung der Dienstentsetzung;
denn diese kommt häufig als selbstständige Strafe
vor, während die übrigen Ehrenstrafen in der
Regel7) nur accessorisch als rechtliche Folge der
Verurtheilung in eine andere Criminalstrafe eintreten,
und daher auch mit dieser Hauptstrafe durch
Verjährung erlöschen. Hierdurch entstand die Meinung,
daß bei denjenigen Verbrechen, welche zunächst
mit der Dien stentsetzung bedroht sind,
nämlich bei den besonderen Verbrechen der Staatsbeamten
und öffentlichen Diener, die Verjährung
nicht Platz greife. Allein der Ungrund dieser Meinung
ergibt sich
7) Ausnahmen sind in den Art. 295 —6. I. enthalten.