Full text : Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Dreißigster Band. 1916-1919. (30)

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B.
Zeugnis  der  Befähigung  zur  endgültigen  Anstellung
als  Lehrer  an  Volksschulen.

Dem  Lehrer  ,  geboren  am
in  „  Religion,  gegenwärtig  Lehrer  in  ,
wird  hierdurch  bescheinigt,  daß  er  die  mit  ihm  am  von  dem
zusländigen  Prüfungsausschuß  vorgenommene  Prüsfung  seiner  Schularbeit  und  Weiterbildung
bestanden  hat.

„den

Der  staatliche  Prüfungsausschuß.

Siegel.  Unterschriften.

Auf  Grund  des  vorstehenden  Zeugnisses  wird  dem  Lehrer
in  die  Befähigung  zur  endgültigen  Austellung  als  Lehrer  im
Volksschuldienste  hiermil  zuerkannt.

Gera,  den

Landesregierung  der  beiden  Freistaaten  Neuß.