Januar 1902. 287
Herr Vorredner zur Sprache gebracht hat?), die bestehenden Gesetze
irgendwie verletzt worden sind, so wird die Remedur dafür selbstverständ—
lich eintreten. Eine Abänderung des Wahlgesetzes in der von dem
Herrn Abgeordneten Barth angeregten Weise in Anssicht zu stellen, bin
ich allerdings nicht in der Lage.
(Hört! hört! links),
Nun hat der Herr Abgcordnete weiter berührt das Verhalten
der verbündeten Regierungen zu Initiativanträgen aus
diesem hohen Hause. Gegenüber diesen Ausführungen muß ich für
die verbündeten Regierungen das Recht wahren, nach eigenem Ermessen
zu entscheiden, ob und in welcher Weise sie sich bei der Beratung solcher
Initiativanträge hier im Reichstage vertreten lassen wollen.
(Bravol rechts.)
Das ist ein Grundsatz, der schon von dem Fürsten Bismarck, dem Schöpfer
der Reichsverfassung, aufgestellt worden ist.
(Zurufe.)
— Gewiß ist dieser Grundsatz von dem Fürsten Bismarck ausgestellt und
immer festgehalten worden. — Als Reichskanzler kann ich die Rechte
der verbündcten Regierungen, auch in dieser Hinsicht, nicht beschränkem
lassen.
Im übrigen möchte ich dem Herrn Abgeordneten Barth bemerken,
daß ich gewiß durchdrungen bin von der Notwendigkeit der Aufrechterhaltung
der Parität zwischen dem Reichstage und der verbündeten
Regierungen. Der Herr Abgeordnete wird aber selbst nicht bestreiten
wollen, daß schon manche Vorlage der verbündeten Regicrungen von
diesem hohen Hause nicht angenommen worden ist.
(Zurufe links. Sehr richtig! rechts.)
Ebenso können auch die verbündeten Regierungen unter Umständen in der
Lage sein, einem Antrage, der aus diesem hohen Hause hevorgegangen
ist, ihre Zustimmung nicht oder noch nicht zu erteilen.
(Zurufe links.)
Und endlich danke ich dem Herrn Abgeordneten Barth für die Art
und Weise, wie er über unsere auswärtigen Beziehungen und speziell über
unser Verhältnis zu Amerika gesprochen hat, bitte ihn aber, die Schwierigkeiten
auch nicht zu unterschätzen, welche durch die wirtschaftliche Politik,
2) Die Verschiedenartigkeit der für den Abgeordneten Boltz-Saarbrücken ab:
gegebenen Stimmzettel.