Full text : Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

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Aus  dem  1.  Bd.  sind  in  dieser  Hinsicht  folgende  Arbeiten  hervorzubeben:


F.  Meırı:  „Eine  offizielle  Heimstätte  für  das  Peregrinenrecht  der  modernen
  Welt“.  —  STAMATIOS  ANTONOPOULOS  und  F.  MEYER:  „Ueber  die  Exterritorialität
  der  Ausländer  in  der  Türkei  mit  Rücksicht  auf  die  Gerichtsbarkeit
  in  Civil-  und  Strafprozessen“.  —  PasquaLe  FiorRE:  „Der  Staat  und  die
Rechte  der  Menschen“.

Bd.  2:  Pauı  HeıLBorn:  „Kauffahrteischiffe  in  fremden  Gewässern“.  —
Karı  Leumann:  „Kolonialgesellschaftsrecht  in  Vergangenheit  und  Gegenwart“.

Bd.  3:  Konrap  BornHAK:  „Die  Rechtsformen  kolonialer  Ausbreitung
der  europäischen  Staaten‘.  —  GEORGES  BryY:  „Die  gemischten  Berufsvereine
der  Arbeitgeber  und  Arbeiter  in  Frankreich  seit  dem  Gesetz  vom  21.  März
1884*.  —  VLapImır  Papparava:  „Die  rechtliche  Stellung  der  Fremden  in
Brasilien“.

Bd.  4:  Ernst  NEUKAMP:  „Das  Zwangsmoment  im  Recht  in  entwicklungsgeschichtlicher
  Beleuchtung“.  —  HERMANN  VON  SCHULLERN:  „Grundlagen  der
neuesten  Steuerreformen“.

Die  vorstehenden  Mitteilungen  dürften  erkennen  lassen,  in  welchem
Umfange  die  „Internationale  Vereinigung“  mit  Erfolg  bestrebt  ist,  die  Rechtsvergleichung
  und  die  vergleichende  Volkswirtschaftslehre  zu  fördern,  Wissenszweige,
  die  bei  der  ständig  fortschreitenden  Kulturgemeinschaft  aller  Nationen
der  Erde  von  Jahr  zu  Jahr  an  Wert  und  Bedeutung  gewinnen.

Der  Berichterstatter  würde  es  mit  ganz  besonderer  Genugthuung  begrüssen,
  wenn  seine  kurzen  Mitteilungen  über  die  Ziele  der  „Internationalen
Vereinigung  für  vergleichende  Rechtswissenschaft  und  Volkswirtschaftslehre“
dazu  beitragen  sollten,  dieser  Vereinigung  zahlreiche  neue  Mitglieder  zuzuführen,
  da  deren  Bestrebungen  sowohl  im  Interesse  der  Wissenschaft,  wie
zwecks  weiteren  Ausbaus  der  Kulturgemeinschaft  der  civilisierten  Nationen

die  allseitigste  Förderung  verdienen.
Köln.  Neukamp.

Kistiakowski,  Gesellschaft  und  Einzelwesen.  Eine  methodologische
Studie.  Berlin,  Otto  Liebmann,  1899.

Der  Verfasser  stellt  sich  die  Aufgabe,  mit  Hilfe  allgemein  logischer
Gründe  aus  dem  ganzen  Komplex  sozial-geistiger  Erscheinungen  solche
gesellschattlich-psychischen  Vorgänge,  die  ihre  eigene  kausale  Gesetzmässigkeit
  aufweisen,  auszuscheiden.  Er  ist  nämlich  der  Meinung,  dass  in  der
Gesellschaft  nicht  nur  individualpsychologische  Gesetze  wirken,  sondern  betrachtet
  es  als  Thatsache,  dass  der  Mensch  in  der  Gesellschaft  sein  Wesen
verändert,  dass  zwischen  individual-  und  sozial-psychologischen  Erscheinungen
ein  prinzipieller  Gegeusatz  vorhanden  sei,  so  dass  z.B.  die  Thäter  bei  der  Verübung
  eines  Massenverbrechens  halb  unzurechnungsfähig  seien.  Der  allge-