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:8) Dienst-Nachiichten.
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Dekrete vom ro. d. M.
den Referendär erster Classe, Lindauer, von Zaisersweiher, Oberamts Maulbronn,
zum Oberamts-Gerichts-Aktuar in Cannstadt zu ernennen, und
den vormaligen Oberamts-Gerichts-Aktuar Hecker zu Marbach in die Zahl der
Rechts-Consulenten aufzunehmen geruht. — Derselbe hat Ludwigsburg zu seinem
Wohnorte gewählt.
Sodann haben Höchstdieselben durch höchstes Dekret von demselben Tage dem
Oberamts-Gerichts-Akruar zu Nagold, v. Steffelin, die nachgesuchte Dienst-Entlassung
ertheilt.
II. Verfügungen der Departements.
Des Justiz-Departements:
Des Justiz-Ministerium.
Bekanntmachung, die neue Ausgabe des Hof= und Staats= Handbuchs betreffend.
Da eine neue Ausgabe des K. Hof= und Staats-Handbuchs erschienen, und der
Verleger, Johann Friedrich Steinkopf, zu Stuttgart, verbunden ist, das Exemplar
auf gutem Druckpapier mit kartonirtem Umschlag, um den festgesehten Preic von
i fl. 30 kr. abzugeben, so wird solches zur öffentlichen Kenntniß hiemit gebracht.
Stuttgart, den. :4. April 1828. Maucler.
Dienst- Erledigung.
Da der Oberamts-Gerichts-Aktuar zu Nagold, v. Steffelin, auf sein Ansuchen
entlassen, worden ist, so werden die Bewerber um das hiedurch in Erledigung gekommene
Aktuariat aufgefordert, sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtehofe in
Tübingen zu melden..