Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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:8)  Dienst-Nachiichten.

Seine  Königliche  Majestät  haben  durch  höchste  Dekrete  vom  ro.  d.  M.
den  Referendär  erster  Classe,  Lindauer,  von  Zaisersweiher,  Oberamts  Maulbronn,
zum  Oberamts-Gerichts-Aktuar  in  Cannstadt  zu  ernennen,  und

den  vormaligen  Oberamts-Gerichts-Aktuar  Hecker  zu  Marbach  in  die  Zahl  der
Rechts-Consulenten  aufzunehmen  geruht.  —  Derselbe  hat  Ludwigsburg  zu  seinem
Wohnorte  gewählt.

Sodann  haben  Höchstdieselben  durch  höchstes  Dekret  von  demselben  Tage  dem
Oberamts-Gerichts-Akruar  zu  Nagold,  v.  Steffelin,  die  nachgesuchte  Dienst-Entlassung
  ertheilt.

II.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Justiz-Departements:
Des  Justiz-Ministerium.
Bekanntmachung,  die  neue  Ausgabe  des  Hof=  und  Staats=  Handbuchs  betreffend.

Da  eine  neue  Ausgabe  des  K.  Hof=  und  Staats-Handbuchs  erschienen,  und  der
Verleger,  Johann  Friedrich  Steinkopf,  zu  Stuttgart,  verbunden  ist,  das  Exemplar
auf  gutem  Druckpapier  mit  kartonirtem  Umschlag,  um  den  festgesehten  Preic  von
i  fl.  30  kr.  abzugeben,  so  wird  solches  zur  öffentlichen  Kenntniß  hiemit  gebracht.

Stuttgart,  den.  :4.  April  1828.  Maucler.

 

Dienst-  Erledigung.

Da  der  Oberamts-Gerichts-Aktuar  zu  Nagold,  v.  Steffelin,  auf  sein  Ansuchen
entlassen,  worden  ist,  so  werden  die  Bewerber  um  das  hiedurch  in  Erledigung  gekommene
  Aktuariat  aufgefordert,  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  K.  Gerichtehofe  in
Tübingen  zu  melden..