Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1883. (74)

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zu  Gr.  Berge  in  der  Mark  Brandenburg  und  dem  Großherzoglich  Mecklenburg-Schwerinschen
  Dorfe  Platschow  aufzuheben,  und  es  haben  die  gedachten  Hohen
Regierungen  beschlossen,  diese  Verhältnisse  durch  diejenigen  Bestimmungen  zu  regeln,
welche  in  den  99.  ad  1  bis  7  inkl.  des  unter  dem  2./15.  Juni  1876  von  den
beiderseitigen  Kommissarien  abgeschlossenen  Vertrages  enthalten  sind,  welcher  Vertrag
  mit  den  Worten  beginnt:

„Nachdem  es  sich  als  wünschenswerth  herausgestellt  hat,  die  Filialkirchen
  in  den  Königlich  Preußischen  Ortschaften  Kl.  Pankow  und
Reddelin  von  ihrer  Mutterkirche,  der  Kirche  in  der  Großherzoglich
Mecklenburg-Schwerinschen  Ortschaft  Gr.  Pankow,  abzuzweigen  und
den  Parochialverband  zwischen  der  Preußischen  Kirche  und  Pfarre  zu
Gr.  Berge  in  der  Mark  Brandenburg  und  dem  Großherzoglich  Mecklenburg-Schwerinschen
  Dorfe  Platschow  aufzuheben,  dergestalt,  daß  die
Landesgrenze  zwischen  dem  Königreich  Preußen  und  dem  Großherzogthum
Mecklenburg  auch  in  den  Pfarrsystemen  Gr.  Pankow  und  Gr.  Berge
die  Grenze  der  evangelischen  Landeskirchen  des  Königreichs  Preußen
und  des  Großherzogthums  Mecklenburg-Schwerin  bilde,  haben,  behufs
der  zu  diesem  Zwecke  zu  führenden  Unterhandlungen  zu  Bevollmächtigten
  ernannt“

und  nunmehr  unter  Weglassung  der  §9#.  8  bis  10  desselben  mit  den  Worten
schließt:

 

„gleiche  Rechte  vorbehalten,  wie  sie  für  den  Pastor  zu  Gr.  Pankow
in  dieser  Hinsicht  im  F.  4  ausbedungen  sind.

Dessen  zu  Urkunde  ist  dieser  Vertrag  von  den  Eingangs  aufgeführten
Kommissarien  in  zweifacher  Ausfertigung  vollzogen  und  unterschrieben.

Berlin,  den  2.  Juni  1876.  Schwerin,  den  15.  Juni  1876.
Dr.  Spilling.  Sohm.“
Zur  Urkunde  dessen  ist  die  gegenwärtige  Ministerial-Erklärung  ausgefertigt
worden,  um  ghen  eine  entsprechende  Erklärung  des  Großherzoglich  Mecklenburg-Schwerinschen

  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten  ausgewechselt  zu
werden.

Berlin,  den  30.  August  1883.
Der  Königlich  Preußische  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten.

In  Vertretung:
(L.  S.)  Busch.

(Tr.  8959—8960.)