Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1883. (74)

Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. S. — 
  
Inhalt: Geseh, betreffend die Ausdehnung der Wirksamkeit des Nassauischen evangelischen Centralkirchenfends 
und der Nassauischen evangelischen Pfarr-Wittwen- und Waisenkasse auf die vormals Hessischen Theile 
des Konsistorialbezirks Wiesbaden, nebst dem Kirchengesetz über denselben Gegenstand, S. 20. — 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Genehmigung des zweiten Nachtrags zu dem Regulativ für die 
Organisation der Verwaltung des prooinzialständischen Vermögens und der provinzialständischen Anstalten 
in der Rheinprovinz vom 27. September 1871, S. 34. — Bekanntmachung über die von beiden 
Häusern des Landtages ertheilte Genehmigung zu der Verordnung vom 24. August 1882, betreffend 
die Vertretung des Lauenburgischen Landes= Kommunalverbandes, S. 35. — Bekanntmachung der 
nach dem Gesetz vom 10. April 1872 durch die Regierungs-Amtsblätter publizirten landesherrlichen 
Erlasse, Urkunden 2c., S. 30. 
  
(Nr. 8917.) Gesetz, betreffend die Ausdehnung der Wirksamkeit des Nassauischen evangelischen 
Centralkirchenfonds und der Nassauischen evangelischen Pfarr-Wittwen- und 
Waisenkasse auf die vormals Hessischen Theile des Konsistorialbezirks Wiesbaden. 
Vom 28. März 1883. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen #. 
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, 
für den Amtsbezirk des Konsistoriums zu Wiesbaden, was folgt: 
Artikel 1. 
Die Wirksamkeit des Nassauischen evangelischen Centralkirchenfonds und der 
Nassauischen evangelischen Pfarr-Wittwen= und Waisenkasse wird nach Maßgabe 
„des anliegenden Kirchengesetzes für den Konsistorialbezirk Wiesbaden auf die evan- 
gelischen Gemeinden in den vormals Großherzoglich Hessen-Darmstädtischen und 
Landgräflich Hessen-Homburgischen Theilen des genannten Konsistorialbezirks 
ausgedehnt. 
Artikel 2. 
Lur Entschädigung für die Aufnahme der im Artikel 1 bezeichneten vormals 
Hessischen Gemeinden in den Centralkirchenfonds und die Pfarr-Wittwen- und 
Ges. Samml. 1883. (Nr. 8917.) 8 
Ausgegeben zu Berlin den 31. März 1883.
	        
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