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die Fälle, daß man so getrost vom Unstreitigen und Notorischen
sprechen kann, wie hier der Fall war!
Außer dem Beispiele, das Herzog Anton Ulrich mit seiner
Jungser Philippine Elisabetha Cäsarina Schurmännin gegeben,
war noch vor Kurzem erst auch im Anhaltischen Hause ein
Fall dieser Art vorgekommen. 1715 hatte sich der Erbprinz
Karl Friedrich von Anhalt-Bernburg mit Wilhelmine Charlotte
Nuͤßler trauen lassen.)
Jungfer Schurmann war die Tochter eines Hessen-Cassel'schen
Hauptmanns, Jungfer Nuͤßler die Tochter eines
Anhaltischen. Kanzleiraths; beide Herren Schwiegerväter, der
des Herzogs von Meinungen und der des Erbprinzen von
Bernburg, also ungefähr gleichen Ranges. Und daß Jungfer
Wilhelmine Nüßler eben so gut bloß böürgerlichen Standes
sey, als Jungfer Philippine Schurmann, litt nicht den geringsten
Zweifel; so wie ein Erbprinz von Anhalt-Beruburg und
ein Herzog von Sachsen-Meinungen unstreitig in einer Linie
neben einander standen.
Ich weiß nicht, ob Herzog Anton Ulrich von Meinungen
die großen Rechtsgelehrten seines Zeitalters für seinen
Fall gefragt hat, und ich möchte fast zweifeln, daß er es
gethan habe, denn er gehörte zu den Fürsien, deren es schon
damals mehrere gab, die Alles selbst wissen. Aber der Erb-Prinz
Karl Friedrich von Anhalt-Bernburg hat gefragt. Freilich
so gefragt, wie die Fürsten manchmal fragen; er hatte
schon seit vier Jahren gethan, worüber er nun erst Rath
holen wollte. Unterdessen dieß abgerechnet, wählte er doch
nun seine Rathgeber so trefflich, daß, wenn man ihm zum
Voraus hätte angeben sollen, wie und wen er fragen müsse,
S. Herrn Prof. Krausens Forts. der Bertramischen Gesch. von
Anhalt. 2r Thl. S. 614.