Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Elfter Band. (11)

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die  Fälle,  daß  man  so  getrost  vom  Unstreitigen  und  Notorischen
  sprechen  kann,  wie  hier  der  Fall  war!

Außer  dem  Beispiele,  das  Herzog  Anton  Ulrich  mit  seiner
Jungser  Philippine  Elisabetha  Cäsarina  Schurmännin  gegeben,
war  noch  vor  Kurzem  erst  auch  im  Anhaltischen  Hause  ein
Fall  dieser  Art  vorgekommen.  1715  hatte  sich  der  Erbprinz
Karl  Friedrich  von  Anhalt-Bernburg  mit  Wilhelmine  Charlotte
  Nuͤßler  trauen  lassen.)

Jungfer  Schurmann  war  die  Tochter  eines  Hessen-Cassel'schen
  Hauptmanns,  Jungfer  Nuͤßler  die  Tochter  eines

Anhaltischen.  Kanzleiraths;  beide  Herren  Schwiegerväter,  der
des  Herzogs  von  Meinungen  und  der  des  Erbprinzen  von
Bernburg,  also  ungefähr  gleichen  Ranges.  Und  daß  Jungfer
Wilhelmine  Nüßler  eben  so  gut  bloß  böürgerlichen  Standes
sey,  als  Jungfer  Philippine  Schurmann,  litt  nicht  den  geringsten
  Zweifel;  so  wie  ein  Erbprinz  von  Anhalt-Beruburg  und
ein  Herzog  von  Sachsen-Meinungen  unstreitig  in  einer  Linie
neben  einander  standen.

Ich  weiß  nicht,  ob  Herzog  Anton  Ulrich  von  Meinungen
  die  großen  Rechtsgelehrten  seines  Zeitalters  für  seinen
Fall  gefragt  hat,  und  ich  möchte  fast  zweifeln,  daß  er  es
gethan  habe,  denn  er  gehörte  zu  den  Fürsien,  deren  es  schon
damals  mehrere  gab,  die  Alles  selbst  wissen.  Aber  der  Erb-Prinz
  Karl  Friedrich  von  Anhalt-Bernburg  hat  gefragt.  Freilich
  so  gefragt,  wie  die  Fürsten  manchmal  fragen;  er  hatte
schon  seit  vier  Jahren  gethan,  worüber  er  nun  erst  Rath
holen  wollte.  Unterdessen  dieß  abgerechnet,  wählte  er  doch
nun  seine  Rathgeber  so  trefflich,  daß,  wenn  man  ihm  zum
Voraus  hätte  angeben  sollen,  wie  und  wen  er  fragen  müsse,

S.  Herrn  Prof.  Krausens  Forts.  der  Bertramischen  Gesch.  von
Anhalt.  2r  Thl.  S.  614.