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Den ersten Hauptteil ihrer Aufgabe erledigten die Verordneten
bereits bis zum 14. Juli, an welchem Tage sie den Ständen eine
Ausarbeitung vorlegten, welche es besonders mit der wichtigen
Angelegenheit der kirchlichen Zeremonien zu thun hatte'). Daran
schlofs sich ein, bis zum 23. Juli fertiggestellter zweiter Teil,
welcher die Beschwerden der Weltlichen wider den Stuhl zu Rom
und die Geistlichen behandelte, und endlich ein Schlulsabschnitt,
der umgekehrt die Beschwerden des geistlichen Standes gegen die
Laien enthielt, übrigens nicht mehr völlig zum Abschluls gekommen
zu sein scheint?).
zumeist den Vertretern des Pfalzgrafen Friedrich und des Markgrafen von
Baden, die recht eigentlich als Männer des Kompromisses erscheinen. Aber
auch der feurige Landgraf Philipp (der übrigens auch nicht persönlich im
Ausschufs safs) hat von je an neben seinem Glaubenseifer auch die Rücksichten
und Anforderungen der Politik in Anschlag zu bringen gewulst.
\ N zum 14. Juli (S. 309): Die Verordneten berufen die Stände und
lesen vor, was sie über die Sakramente, die Zeremonien und das Lesen und
Singen in der Kirche beratschlagt haben; womit offenbar gemeint ist derjenige
Teil des Gutachtens, der die Überschrift hat: „Ratschlag der acht verordneten
Räte über den ersten Artikel der kaiserlichen Kommission, die wohlhergebrachte,
christliche Übung und wiederum die Mifsbräuche belangend“
(wird demnächst von Ney in Briegers Zeitschrift für Kirchengesch. veröffentlicht
werden). Auszug bei Höfler, Denkwürdigk. der Charitas Pirkheimer
S. LIV—LVI. — Die Verordneten baten zugleich, wie schon oben
erwähnt, man möge zur Fortsetzung des Werkes andere an ihrer Statt ernennen,
doch gingen die Stände nicht darauf ein.
2) Beide Stücke sollen ebenfalls von Ney a.a. O. veröffentlicht werden.
Das erstere hat die Aufschrift: „Bedenken der Verordneten über die Beschwerden
von den weltlichen Ständen deutscher Nation wider den Stuhl zu
Rom und die Geistlichen hievor übergeben;* mit dem Vermerk: „datum
Erchtags nach Marie Magdalene (23. Juli). Vgl. N zum 23. Juli (a. a. O.
S. 309): die Verordneten zeigen an, was sie der weltlichen Beschwerden
halber beratschlagt. Die Stände beschliefsen, es abschreiben zu lassen,
vorerst aber noch ganz geheim zu halten (nämlich bis die Herren, denen die
Botschaften den Entwurf einschicken sollten, sich geäufsert hätten). So
schreibt am 29. Juli der Gesandte des Bischofs von Augsburg an diesen, die
Verordneten der Fürsten, Prälaten und Grafen hätten einen Ratschlag gemacht,
„und ist solches noch ganz unbeschlossen, deshalb wir auch versprechen
müssen, den bei uns zu behalten und niemands aufserhalb der Fürsten zu
besichtigen zu geben.“ Der Gesandte macht den Bischof, dem er den Ratschlag
überschickt, besonders auf gewisse Artikel der weltlichen Beschwerden
wider Papst und Bischöfe aufmerksam, über die er Instruktionen erbittet. —
Entsprechend gab Christof von Schwarzenberg unter dem 30. Juli seinem
Mitgesandten Seibelsdorf, den Familienangelegenheiten nach München riefen,