Full text : Historische Untersuchungen. Heft V. (5)

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Den  ersten  Hauptteil  ihrer  Aufgabe  erledigten  die  Verordneten
bereits  bis  zum  14.  Juli,  an  welchem  Tage  sie  den  Ständen  eine
Ausarbeitung  vorlegten,  welche  es  besonders  mit  der  wichtigen
Angelegenheit  der  kirchlichen  Zeremonien  zu  thun  hatte').  Daran
schlofs  sich  ein,  bis  zum  23.  Juli  fertiggestellter  zweiter  Teil,
welcher  die  Beschwerden  der  Weltlichen  wider  den  Stuhl  zu  Rom
und  die  Geistlichen  behandelte,  und  endlich  ein  Schlulsabschnitt,
der  umgekehrt  die  Beschwerden  des  geistlichen  Standes  gegen  die
Laien  enthielt,  übrigens  nicht  mehr  völlig  zum  Abschluls  gekommen
zu  sein  scheint?).

zumeist  den  Vertretern  des  Pfalzgrafen  Friedrich  und  des  Markgrafen  von
Baden,  die  recht  eigentlich  als  Männer  des  Kompromisses  erscheinen.  Aber
auch  der  feurige  Landgraf  Philipp  (der  übrigens  auch  nicht  persönlich  im
Ausschufs  safs)  hat  von  je  an  neben  seinem  Glaubenseifer  auch  die  Rücksichten
  und  Anforderungen  der  Politik  in  Anschlag  zu  bringen  gewulst.

\  N  zum  14.  Juli  (S.  309):  Die  Verordneten  berufen  die  Stände  und
lesen  vor,  was  sie  über  die  Sakramente,  die  Zeremonien  und  das  Lesen  und
Singen  in  der  Kirche  beratschlagt  haben;  womit  offenbar  gemeint  ist  derjenige
  Teil  des  Gutachtens,  der  die  Überschrift  hat:  „Ratschlag  der  acht  verordneten
  Räte  über  den  ersten  Artikel  der  kaiserlichen  Kommission,  die  wohlhergebrachte,
  christliche  Übung  und  wiederum  die  Mifsbräuche  belangend“
(wird  demnächst  von  Ney  in  Briegers  Zeitschrift  für  Kirchengesch.  veröffentlicht
  werden).  Auszug  bei  Höfler,  Denkwürdigk.  der  Charitas  Pirkheimer
  S.  LIV—LVI.  —  Die  Verordneten  baten  zugleich,  wie  schon  oben
erwähnt,  man  möge  zur  Fortsetzung  des  Werkes  andere  an  ihrer  Statt  ernennen,
  doch  gingen  die  Stände  nicht  darauf  ein.

2)  Beide  Stücke  sollen  ebenfalls  von  Ney  a.a.  O.  veröffentlicht  werden.
Das  erstere  hat  die  Aufschrift:  „Bedenken  der  Verordneten  über  die  Beschwerden
  von  den  weltlichen  Ständen  deutscher  Nation  wider  den  Stuhl  zu
Rom  und  die  Geistlichen  hievor  übergeben;*  mit  dem  Vermerk:  „datum
Erchtags  nach  Marie  Magdalene  (23.  Juli).  Vgl.  N  zum  23.  Juli  (a.  a.  O.
S.  309):  die  Verordneten  zeigen  an,  was  sie  der  weltlichen  Beschwerden
halber  beratschlagt.  Die  Stände  beschliefsen,  es  abschreiben  zu  lassen,
vorerst  aber  noch  ganz  geheim  zu  halten  (nämlich  bis  die  Herren,  denen  die
Botschaften  den  Entwurf  einschicken  sollten,  sich  geäufsert  hätten).  So
schreibt  am  29.  Juli  der  Gesandte  des  Bischofs  von  Augsburg  an  diesen,  die
Verordneten  der  Fürsten,  Prälaten  und  Grafen  hätten  einen  Ratschlag  gemacht,
  „und  ist  solches  noch  ganz  unbeschlossen,  deshalb  wir  auch  versprechen
müssen,  den  bei  uns  zu  behalten  und  niemands  aufserhalb  der  Fürsten  zu
besichtigen  zu  geben.“  Der  Gesandte  macht  den  Bischof,  dem  er  den  Ratschlag
  überschickt,  besonders  auf  gewisse  Artikel  der  weltlichen  Beschwerden
wider  Papst  und  Bischöfe  aufmerksam,  über  die  er  Instruktionen  erbittet.  —
Entsprechend  gab  Christof  von  Schwarzenberg  unter  dem  30.  Juli  seinem
Mitgesandten  Seibelsdorf,  den  Familienangelegenheiten  nach  München  riefen,