Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1884. (61)

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M  25.

Regierungsblatt

für  das
Königreich  Württemberg.

Ausgegeben  Stuttgart  Mittwoch  den  10.  Dezember  1884.

 

Inhalt.

Bekanntmachung  des  Justizministeriums,  betreffend  den  Abonnementspreis  für  das  Regierungsblatt  und  für  das
Reichsgesetzblatt  auf  das  Kalenderjahr  1885.  Vom  18.  November  1884.  —  Bekanntmachung  des  Ministeriums
des  Innern,  betreffend  die  Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit  an  die  Rettungsanstalt  für  ältere  Mädchen
eangelischer  Konfession  in  Leonberg.  Vom  13.  November  1884.  —  Bekannimachung  des  Ministeriums  des
Innern,  betreffend  die  Bestätigung  des  Generalagenten  der  Basler  Lebensversicherungsgesellschaft.  Vom  15.  November
  1884.  —  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  Verleihung  der  juristischen
Persönlichkeit  an  den  „Neuen  Klub“  in  Stuttgart.  Vom  17.  November  1884.  —  Bekanntmachung  des  Ministeriums
  des  Innern,  betreffend  die  in  den  Weinbaugebieten  des  Deutschen  Reichs  gebildeten  Weinbaubezirke.
Vom  4.  Dezember  1884.  —  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  Umlage  des  Gebäudebrandschadens
  für  das  Jahr  1885.  Vom  4.  Dezember  1884.

Lekanntmachung  des  Justizministeriums,
betreffend  den  Abonnementspreis  für  das  Regierungeblatt  und  für  das  Reichsgesetzblatt
auf  das  ftalenderjahr  1885.
Vom  18.  November  1884.

Der  Abonnementspreis  für  den  Jahrgang  1885  des  Regierungsblattes  ist  auf
3  ¾  für  das  Exemplar  festgesetzt  worden,  derjenige  für  das  Reichsgesetzblatt  beträgt  1  4
für  das  Exemplar,  was  hiemit  bekannt  gemacht  wird.
Stuttgart,  den  18.  November  1884.
Faber.

Gekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern.
betreffend  die  Verleihung  der  juristischen  persönlichkeit  an  die  Rettungsanstalt  für  ältere  Mädchen
rcvangelischer  fonfession  in  Leonberg.
Vom  13.  November  1884.

Vermöge  Höchster  Entschließung  vom  11.  November  d.  Is.  haben  Seine  Königliche
  Majestät  der  Rettungsanstalt  für  ältere  Mädchen  evangelischer  Konfession  in