weder wissenschaftliche, noch betriebsame Bestrebungen während des Friedens so
wenig als möglich zu stören, und doch die nöthige Kriegsübung zu erzielen, so
ward die ganze bewaffnete Mannschaft in das stehende Heer, die Landwehr
des ersten und zweiten Aufgebotes und den Landsturm eingetheilt, wovon nur
das stehende Heer als Bildungsschule stets gerüstet und schlagfertig dasteht.
Zu den Offizierstellen sollten, ohne Rücksicht auf Stand und Geburt, nur diejenigen
genommen werden, welche neben praktischer Dienstkenntniß auch den
vorgeschriebenen Grad von wissenschaftlicher Bildung besäßen und stttlichen
Werth in sich trügen. Nicht minder wurden auch die höheren und höchsten
Stellen im Heere nur dem wahren Verdienste zugesichert. Alle jungen Leute
vom zwanzigsten bis fünfundzwanzigsten Lebensjahre wurden zum Eintritte in
das stehende Heer verpflichtet, doch nur drei Jahre für denselben in Anspruch
genommen; für gebildete, junge Leute, welche entweder die oberen Klassen in
höheren Schulen erreicht, oder sich sonst durch eine Prüfung ausgewiesen hatten,
setzte man die Dienstzeit, wenn sie sich selbst bewaffnen und kleiden konnten,
bis auf die Dauer eines Jahres herab.
Was aber auf diese Weise durch den Dienst im stehenden Heere sich zur
Kriegsfertigkeit herangebildet hatte, das ward durch die neue Einrichtung in die
Landwehr, und zwar alle Männer vom fünfundzwanzigsten bis zweiunddreißigsten
Jahre in das erste, von da bis zum neununddreißigsten in das zweite Aufgebot
eingestellt.
Die Landwehr, auf welche, wie wir aus Obigem sehen, die hauptsächliche
Macht Preußens gegründet war, da nur sie die Massen, mit denen dem
neueren Systeme nach die europäischen Streitangelegenheiten geschlichtet werden
konnten, hergiebt, mußte natürlich auf das Sorgfältigste geregelt werden. Durch
ein Edikt vom 21sten November 1815 wurde diesem Bedürfnisse genügt. In
Bataillone und Regimenter, nach Ortschaften, Kreisen und Regierungsbezirken
getheilt, hat jede Abtheilung ihr Zeughaus, worin die nöthige Bekleidung,
Waffen und Kriegsgeräthe für Wehrmänner zu Fuß und zu Pferde aufbewahrt
werden. Die Erfahrung hat gelehrt, daß diese Wehrmänner mit den
Waffen so gut vertraut find, daß fie bei den kriegerischen Uebungen, die nach
dem Beispiele des großen Friedrich unablässig betrieben wurden, hinter dem
stehenden Heere nicht zurückbleiben, und deshalb sowohl zur Landesvercheidigung,
als zu etwaiger Aufrechthaltung der Ordnung ein weit geeigneteres Institut
find, als die Nationalgarden in Frankreich. Auch hat sich die Zuverläßlichkeit
der Landwehren in ernsten Stunden bewährt; ja wir haben den erhebenden
Augenblick erlebt, wo das ganze Volk dem Aufgebote seines obersten
Kriegsherrn mit Freuden Folge leistete und bereit war, wie in den Tagen von
1818, Gut und Blut für die Ehre Preußens zu verspritzen. Reichliche Vorräthe
an Kriegsmaterial find überall aufgehäuft; doch freilich mußte der Natur
der Sache nach hier Manches mangelhaft bleiben, da nur die Erfahrung eine
vollständige Probe der Zweckmäßigkeit geben, und diese Probe der hohen