Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

Nr.  50.  461

werden  soll.  Die  mehrfache  Buchung  einer  Plannummer  mit  Stern  ist  zulässig
im  Falle  gesonderter  Katastrierung  der  Anteile  an  einem  in  ungeteilter  Gemeinschaft
  stehenden  Grundstücke,  ferner  im  Falle  der  Uberbauung  eines  fremden  Grundstücks.
  Dem  Falle  der  Überbauung  eines  fremden  Grundstücks  ist  der  Fall  der
Errichtung  eines  Bauwerkes  unter  der  Oberfläche  eines  fremden  Grundstücks
gleich  zu  behandeln.

Im  übrigen  wird  auf  die  einschlägigen  Bekanntmachungen  des  Staatsministeriums
der  Finanzen  hingewiesen.

III.  Besteht  eine  Steuergemeinde  aus  mehreren  Abteilungen  (Sektionen),  so  können
veranlaßten  Falls  die  Grundstücke  jeder  Abteilung  selbständig  numeriert  werden.  Umfaßt
eine  Steuergemeinde  die  Bezirke  mehrerer  politischen  Gemeinden,  so  hat  das  Landesvermessungsamt
  zu  prüfen,  ob  nicht  die  Zusammenlegung  der  politischen  Gemeinden  oder  die  Bildung
einer  Steuergemeinde  für  jede  politische  Gemeinde  anzuregen  ist.  Vgl.  hierzu  §  57.

J.  Flächenberechunng.
1.  Allgemeines.
§  88.

I.  Die  Flächenberechnungsarbeiten  gliedern  sich  in  die  Herstellung  des  Rechnungsplans,  Rechnungsin
  die  Massenberechnung,  in  die  Einzelberechnung  und  in  die  Anfertigung  des  Flächen-  gang  unoverzeichnisses.
  grenze.

II.  Als  Rechnungsgrenzen  werden  für  die  Teilergebnisse  der  Quadratdezimeter,  für  die

Schlußflächen  der  Quadratmeter  festgesetzt.

§  89.

I.  Soweit  die  Berechnung  der  Koordinaten  von  Hilfspunkten  notwendig  wird,  ist  nach  Rechnungsden
  Vorschriften  der  8§  77  und  78  zu  verfahren.  unterlagen.
II.  Für  die  Flächenberechnung  sind  Handrißabdrucke  (Rechnungshandrisse)  herzustellen.

8  90.

I.  Wenn  mehrere  aneinander  grenzende  Grundstücke  oder  Grundstücksteile  des  nämlichen  Vereinigung
Eigentümers  eine  wirtschaftliche  Einheit  bilden  und  es  steht  nach  den  Angaben  des  Eigen-  nsiunlung
tümers  und  dem  Inhalte  des  Grundbuchs  der  Vereinigung  dieser  Grundstücke  oder  Grund=  von
stücksteile  unter  einer  Plannummer  ein  Hindernis  nicht  entgegen,  so  ist  die  Vereinigung  Grundstücken.
vorzunehmen  und  die  zusammengelegte  Fläche  mit  der  niedersten  von  den  in  Betracht  kommenden

  Plannummern  zu  bezeichnen.  Bestehen  die  Plannummern  aus  ganzen  Zahlen  und