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B. Scalia kt den Beweis, daß in dem Jahre 1860 — als die Einzelhaft
noch nicht durchgefü rt war — in den Anstalten von Gent, Termonde, Arlon, Löwen,
Tournay und Huy die Mortalität 0,65 Proc. betrug, im Jahre 1875 aber — also
nach geinführung es pennsylvanischen Systems — die Mortalität auf 1,25 Proc.
herangewachsen ist.
In eingehender Weise beschäftigt sich B. Scalia mit den Daten, die in dem mit
vielem Fleiße geschriebenen Buche des Herrn Starke als Ergebnifse des belgischen
Systemes angeführt erscheinen. —
Starke stellte es sich nämlich zum Ziele, folgende zwei * en zu beantworten:
2) Ob die Bedenken, welche der Anwendung der Einzelhaft als Regel, insbesondere
bei Strafen von längerer Dauer, entgegen gehalten werden, in Belgien eine Bestätigung
oder Widerlegung gefunden haben;
2) Ob Momente vorliegen, welche zu dem Schlufse berechtigen, daß die positiven
Vortheile, welche man sich in Belgien von dem dort eingeführten Systeme verspricht,
wirklich erreicht werden, oder mindestens in Aussicht stehen. —
# ie Tendenz des Starke'schen Buches ist eine Bejahung der zweiten Frage und
eine Verneinung der in der ersten Frage angeführten Bedenken. Von den Argumenten
mögen einige hier angeführt werden.
" Mortalität.
Starke schreibt, daß in jenen Strafanstalten, welche zur Verbüßung von langzeitigen
Freiheitsstrafen bestimmt find, als: Gent, Vilvorde, St. Bernard, die Mortalität
in der Periode vom Jahre 1831—1860 durchschnittlich 29,50 per wille betrug,
in Löwen aber im Jahre 1861 nur 26, im Jahre 1862: 15,590, 1868: 20,00; 1864:
18,10; 1865 endlich nur 5,00, daher im Durchschnitt 16,1°0 per mille.
Zur richtigen Würdigung dieser günstigen Ergebnisse beruft sich B. Scalia auf
die Publikationen des Herrn Stevens, in denen angeführt ist, daß die Bevölkerung der
Strafanstalt zu Löwen in dem Zeitraume vom 1. Oktober 1860 bis zum 31. December
1865 viermal gewechselt wurde, hiemit die Vergleichung einer gleichmäßigen
Bafis entbehrt.
Selbstmorde und Geisteskrankheiten.
Starke liefert uns folgende Daten:
In Gent während der Periode 1860—6)9, bei einer Bevölkerung von 600 Mann,
Selbstmorde und Versuche 17 Fälle = 28 %, Geisteskrankheiten 20 Feälle
38 9% % in Löwen ebenfalls bei 600 Mann
Selbstmorde und Versuche 16 Fälle = 26 %%,
Geisteskrankheiten 13 „ — 28 „
B. Scalia erklärt diese Rechnung für eine fehlerhafte und beweist, daß das Procentverhältniß
der Selbstmorde
in Gent eigentlich 26 9%0 statt 28 ?%%
in Löwen „ 32 „ „ 26 „
beträgt, oder mit anderen Worten: das Resultat ist eben das entgegengesetzte dessen,
was Starke behauptet.
Ueber die Geisteskrankheiten bemerkt B. Scalia Folgendes:
„Nach der bestehenden Hausordnung dürfen in der Strafanstalt zu Löwen nur
solche Sträflinge aufgenommen werden: 1) bei denen eine Hoffnung zur Besserung vorhanden
ist; 2) die körperlich und geistig vollkommen gesund sind, 3) die nicht weniger
als 16 und nicht mehr als 50 Lebensjahre zählen. Schon aufgenommene Sträflinge
müssen alsogleich in eine andere Anstalt versetzt werden, sobald eine längere Dauer
der Einzelhaft für nutzlos oder schädlich erachtet wird.“ — Daß bei einer solchen
Bafis eine Vergleichung nicht ernst genommen werden kann, bedarf keiner Erörterung.
Verminderung der Rückfälle.
Starke citirt von Voifin mehrert seiner Behauptungen günstige Daten, die amtliche
Statistik aber shlicht mit folgenden Worten: „Tels sont les chiffres les plus
récents donnés par la statistique belse: ils ont une importance considérable, mais
doivent Ötre étudiés avec le plus grand soin et acceptés avec un
certaine reserve."
Diese letzte Phrase vergaß Herr Starke in seinem Buche abdrucken zu lassen.
Verminderung der Verbrechen.
Starke erklärt (Seite 258) „so liegt doch bereits die sehr beachtenswerthe
Thatsache vor, daß seit Eröffnung der M. cent. zu Löwen im Jahre 1860 die Durch-