Full text : Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirthschaft im Deutschen Reich. Dritter Jahrgang. (3)

7951  Literatur.  213

B.  Scalia  kt  den  Beweis,  daß  in  dem  Jahre  1860  —  als  die  Einzelhaft
noch  nicht  durchgefü  rt  war  —  in  den  Anstalten  von  Gent,  Termonde,  Arlon,  Löwen,
Tournay  und  Huy  die  Mortalität  0,65  Proc.  betrug,  im  Jahre  1875  aber  —  also
nach  geinführung  es  pennsylvanischen  Systems  —  die  Mortalität  auf  1,25  Proc.
herangewachsen  ist.

In  eingehender  Weise  beschäftigt  sich  B.  Scalia  mit  den  Daten,  die  in  dem  mit
vielem  Fleiße  geschriebenen  Buche  des  Herrn  Starke  als  Ergebnifse  des  belgischen
Systemes  angeführt  erscheinen.  —

Starke  stellte  es  sich  nämlich  zum  Ziele,  folgende  zwei  *  en  zu  beantworten:

2)  Ob  die  Bedenken,  welche  der  Anwendung  der  Einzelhaft  als  Regel,  insbesondere
bei  Strafen  von  längerer  Dauer,  entgegen  gehalten  werden,  in  Belgien  eine  Bestätigung
  oder  Widerlegung  gefunden  haben;

2)  Ob  Momente  vorliegen,  welche  zu  dem  Schlufse  berechtigen,  daß  die  positiven
Vortheile,  welche  man  sich  in  Belgien  von  dem  dort  eingeführten  Systeme  verspricht,
wirklich  erreicht  werden,  oder  mindestens  in  Aussicht  stehen.  —

#  ie  Tendenz  des  Starke'schen  Buches  ist  eine  Bejahung  der  zweiten  Frage  und
eine  Verneinung  der  in  der  ersten  Frage  angeführten  Bedenken.  Von  den  Argumenten
mögen  einige  hier  angeführt  werden.

"  Mortalität.

Starke  schreibt,  daß  in  jenen  Strafanstalten,  welche  zur  Verbüßung  von  langzeitigen
  Freiheitsstrafen  bestimmt  find,  als:  Gent,  Vilvorde,  St.  Bernard,  die  Mortalität
  in  der  Periode  vom  Jahre  1831—1860  durchschnittlich  29,50  per  wille  betrug,
in  Löwen  aber  im  Jahre  1861  nur  26,  im  Jahre  1862:  15,590,  1868:  20,00;  1864:
18,10;  1865  endlich  nur  5,00,  daher  im  Durchschnitt  16,1°0  per  mille.

Zur  richtigen  Würdigung  dieser  günstigen  Ergebnisse  beruft  sich  B.  Scalia  auf
die  Publikationen  des  Herrn  Stevens,  in  denen  angeführt  ist,  daß  die  Bevölkerung  der
Strafanstalt  zu  Löwen  in  dem  Zeitraume  vom  1.  Oktober  1860  bis  zum  31.  December
  1865  viermal  gewechselt  wurde,  hiemit  die  Vergleichung  einer  gleichmäßigen

Bafis  entbehrt.
Selbstmorde  und  Geisteskrankheiten.

Starke  liefert  uns  folgende  Daten:

In  Gent  während  der  Periode  1860—6)9,  bei  einer  Bevölkerung  von  600  Mann,
Selbstmorde  und  Versuche  17  Fälle  =  28  %,  Geisteskrankheiten  20  Feälle
38  9%  %  in  Löwen  ebenfalls  bei  600  Mann

Selbstmorde  und  Versuche  16  Fälle  =  26  %%,
Geisteskrankheiten  13  „  —  28  „

B.  Scalia  erklärt  diese  Rechnung  für  eine  fehlerhafte  und  beweist,  daß  das  Procentverhältniß

  der  Selbstmorde

in  Gent  eigentlich  26  9%0  statt  28  ?%%

in  Löwen  „  32  „  „  26  „
beträgt,  oder  mit  anderen  Worten:  das  Resultat  ist  eben  das  entgegengesetzte  dessen,
was  Starke  behauptet.

Ueber  die  Geisteskrankheiten  bemerkt  B.  Scalia  Folgendes:

„Nach  der  bestehenden  Hausordnung  dürfen  in  der  Strafanstalt  zu  Löwen  nur
solche  Sträflinge  aufgenommen  werden:  1)  bei  denen  eine  Hoffnung  zur  Besserung  vorhanden
  ist;  2)  die  körperlich  und  geistig  vollkommen  gesund  sind,  3)  die  nicht  weniger
als  16  und  nicht  mehr  als  50  Lebensjahre  zählen.  Schon  aufgenommene  Sträflinge
müssen  alsogleich  in  eine  andere  Anstalt  versetzt  werden,  sobald  eine  längere  Dauer
der  Einzelhaft  für  nutzlos  oder  schädlich  erachtet  wird.“  —  Daß  bei  einer  solchen
Bafis  eine  Vergleichung  nicht  ernst  genommen  werden  kann,  bedarf  keiner  Erörterung.

Verminderung  der  Rückfälle.

Starke  citirt  von  Voifin  mehrert  seiner  Behauptungen  günstige  Daten,  die  amtliche
  Statistik  aber  shlicht  mit  folgenden  Worten:  „Tels  sont  les  chiffres  les  plus
récents  donnés  par  la  statistique  belse:  ils  ont  une  importance  considérable,  mais
doivent  Ötre  étudiés  avec  le  plus  grand  soin  et  acceptés  avec  un
certaine  reserve."

Diese  letzte  Phrase  vergaß  Herr  Starke  in  seinem  Buche  abdrucken  zu  lassen.

Verminderung  der  Verbrechen.

Starke  erklärt  (Seite  258)  „so  liegt  doch  bereits  die  sehr  beachtenswerthe

Thatsache  vor,  daß  seit  Eröffnung  der  M.  cent.  zu  Löwen  im  Jahre  1860  die  Durch-