Contents : Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

74  Preußen  und  Frankreich.  1865

daß  Frankreich,  wenn  zur  Verfallzeit  die  allgemeinen  Verhältnisse
  und  seine  besonderen  Interessen  es  erheischen  sollten,  in
dem  Augenblicke,  wo  wir  die  Erfüllung  fordern,  durch  eine
Interpretation  entschlüpfte  und  uns  um  die  Früchte  des  geheimen
  Vertrages  brächte.  Nicht  so  problematisch,  wie  der
künftige  Gewinn,  erscheint  mir,  wenn  ich  mich  in  die  Situation
  des  andern  Contrahenten  hinein  denke,  die  unmittelbare
Gefahr.  Nach  ihren,  in  der  Natur  der  Dinge  begründeten
Interessen,  kann  der  französischen  Regierung  nichts  mehr  am
Herzen  liegen,  als  das  Bündniß  zwischen  Preußen  und  Osterreich
  zu  sprengen;  dieser  Erfolg  allein  wäre  ihr  ein  hinlänglicher
  Preis,  um  uns  in  den  Elbherzogthümern  wesentliche
Concessionen  zu  machen.  Wir  können  sie  nicht  der  Versuchung
aussetzen,  die  in  der  Existenz  eines  solchen  Vertrages  läge,
können  nicht  ein  Document  in  ihre  Hand  geben,  das  nur  gezeigt,
nur  erwähnt  zu  werden  brauchte,  um  ihr  den  ersehnten  Erfolg
  in  vollem  Maaße  zu  verschaffen.  Der  Mangel  an  Aufrichtigkeit
  gegen  ÖOsterreich,  dessen  uns  jeden  Augenblick  zu
überführen,  Frankreich  ein  so  sicheres  Mittel  besäße,  würde
uns  nicht  nur  auf  lange  Zeit  jedes  Vertrauen  Osterreichs
kosten,  sondern  auch  in  Deutschland  die  volle  Verurtheilung
durch  das  Volk  und  die  Regierungen  nach  sich  ziehen;  er
würde  tiefes  Mißtrauen  erzeugen  bei  England,  das  sich  durch
uns  auf  der  Seite  indirect  bedroht  glauben  würde,  wo  es
für  den  Fall  eines  großen  Conflicts  auf  unsere  Unterstützung
zu  rechnen  liebt;  er  würde  erkältend  auf  unsere  Beziehungen
zu  Rußland  wirken.  Den  andern  Mächten  gegenüber  isolirt,
wären  wir  auf  Frankreich  allein  angewiesen:  ohne  seinen  Zumuthungen
  ein  hinreichendes  Gegengewicht,  sei  es  in  Anerbietungen
  sei  es  in  Drohungen,  leisten  zu  können,  dürften