Metadaten : Die Frau als Hausärztin.

Bericht  des  gemischten  Ausschusses  etc.  107

perten,  welcher  aussagt,  dass  nach  einiger  Nachforschung  er  glaubt,  sie  beeinflusse
  die  Waarenfrachtsätze  von  °,  aller  Eisenbahnstationen  in  dem  vereinigten
Königreich.

Ferner:  Diese  Form  der  Konkurrenz  war  nicht  und  wird  auch  nicht  leicht
wesentlich  beeinflusst  von  irgend  einer  Ausdehnung  des  Eisenbahnsystems.  Es
ist  selten,  dass  eine  Eisenbahngesellschaft  alle  Docks  und  Verkehrseinrichtungen
in  irgend  einem  Hafen  erwerben  kann,  ausser  in  solchen  Fällen,  wie  in  Folkestone,
  Hartlepool,  Fleetwood  oder  Barrow,  wo  sie  selbst  zum  Vortheile  des
Publikums  den  Hafen  gemacht  und  seinen  Verkehr  entwickelt  haben;  und  auch,
wenn  sie  solches  thun  könnten,  giebt  es  wenig  Häfen,  welche  nicht  rivalisirende
Häfen  haben  um  mit  ihnen  zu  konkurriren.  Es  ist  jedoch  möglich,  dass  eine
Eisenbahngesellschaft  durch  Erwerbung  eines  Hafens  und  der  zu  ihm  führenden
Eisenbahnen  die  Herrschaft  über  das  Ganze  eines  gewissen  Zweiges  des  Verkehrs
  sowohl  zur  See  als  auch  zu  Land  erwerben  kann.  Es  ist  z.  B.  möglich,
dass,  wenn  eine  grosse  Fusion  stattfinden  sollte  zwischen  der  North-Eastern,  der
Great-Northern  und  der  Midland,  die  vereinigte  Gesellschaft  den  Besitz  des  T'yne,
des  Wear  und  des  Tees  erlangen  könnte,  sowie  die  North  -  Eastern  den  von
Hartlepool  hat;  und  in  diesem  Falle  könnten  sie  und  würden  sie  wahrscheinlich
die  See-Verfrachtung  von  Kohlen  nach  London  und  anderen  Häfen  in  England
abschrecken.  Es  giebt  somit  in  dieser  Hinsicht  eine  Gefahr,  welche  die  Aufmerksamkeit
  des  Parlaments  verdient,  und  man  kann  nicht  als  genügende  Vorsorge
dagegen  den  Standing  order  (151)  des  Hauses  der  Gemeinen  betrachten,  welcher
verfügt,  dass  keine  Eisenbahngesellschaft  einen  Hafen,  ein  Dampfschiff  und  dergl.
erwerben  soll,  ausser  wenn  der  Ausschuss  über  die  Vorlage  berichtet,  dass  eine
solche  Beschränkung  nicht  durchgeführt  werden  soll  und  zwar  unter  Angabe
der  Gründe  und  Thatsachen,  auf  welche  seine  Meinung  gestützt  ist.

Die  Behandlung  dieses  Theils  des  Gegenstandes  wäre  nicht  vollständig
ohne  die  Bemerkung,  dass  es  eine  Form  giebt,  in  welcher  die  Eisenbahngesellschaften
  bis  zu  einem  gewissen  Grade  das  Monopol  des  Seeverkehrs  erlangen
können  und  erlangen,  nämlich,  wo  die  Passage  die  Natur  einer  Fähre  hat  und
die  Gesellschaften  selbst  die  Dampfschiffe  besitzen  oder  sich  mit  Dampfschifffahrtsgesellschaften
  alliiren  und  direkt  kartiren.  Solche  Fälle  sind  jene  der
Dampfer  zwischen  Dover  oder  Folkestone  und  Boulogne,  Holyhead  und  Kingstown,
Milford  und  Waterford,  Harwich  und  Antwerpen.  In  den  meisten  dieser  Fälle
haben  die  Gesellschaften  die  Ermächtigung  erhalten,  Dampfschiffe  zu  besitzen
und  in  Verbindung  mit  ihren  Eisenbahnen  zu  verwenden.  Ermächtigungen  dieser
Art  wurden  und  werden  von  Dampfschiffeigenthümern  angegriffen,  da  der  Besitz
von  solchen  Dampfschiffen  den  Gesellschaften  das  Monopol  des  Ueberfuhrverkehrs
gebe,  und  da  es  in  ihrer  Macht  liege  durch  ihre  Eisenbahneinnahmen  ihre
Dampfer  zu  billigeren  Fahr-  und  Frachtpreisen  zu  verwenden,  als  irgend  ein
gewöhnlicher  Dampfschiffeigner  dem  Verkehre  bieten  könnte.  Es  ist  kein
Zweifel,  dass  das  wahr  sein  kann,  aber  andererseits  waren  die  grossen  Erleichterungen,
  welche  dem  Publikum  durch  die  Vereinigung  aller  Glieder  des  direkten
Verkehres  in  eine  Hand  geboten  wurden,  so  gross,  dass  sie  das  Parlament  veranlassten,
  diese  Ermächtigung  in  solchen  Fällen,  wie  die  oben  erwähnten,  zu
ertheilen,  und  eben  durch  Specialgesetze  den  Gesellschaften,  welche  direkt  kartiren,
  die  Wohlthaten  derselben  Begrenzung  der  Haftbarkeit  für  Seegefahren,
wie  sie  gewöhnlich  Schiffseigenthümern  ertheilt  werden,  zu  gewähren.  Um  Jenen,