Full text : Das Völkerrecht.

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Stadt  Berlin  allein  und  in  Westfalen  das  epileptische  Irresein  häufiger  als  anderswo  zur  Anstaltsbehandlung
  Anlaß  gegeben.  Vergleichsweise  viele  Schwachsinnige  und  geisteskranke
Trunksüchtige  waren  den  Irrenanstalten  der  meisten  ostelbischen  Reichsgebiete  zugegangen;
durch  einen  hohen  Prozentsatz  von  Deliriumfällen  zeichneten  sich  namentlich  Schleswig-Holstein
  und  das  Königreich  Sachsen  aus,  während  in  sämtlichen  westdeutschen  Landesteilen
und  in  ganz  Süddeutschland  mit  Ausnahme  von  Elsaß-Lothringen  der  Säuferwahnsinn
nur  selten  Gegenstand  der  Anstaltspflege  gewesen  ist.

Erbliche  Belastung  der  Geisteskranken  war  nach  den  in  einer  besonderen  Rubrik
der  Erhebungsnachweise  enthaltenen  Angaben  durchschnittlich  bei  etwas  mehr  als  dem  dritten
Teil  der  Anstaltsfälle  nachzuweisen,  am  häufigsten  bei  der  einfachen  Seelenstörung,  dem
Schwachsinn  und  der  Seelenstörung  mit  Epilepsie  (im  Jahre  1901  bei  37,,  bezw.  318
und  32,,  ⅝%),  seltener  bei  der  paralytischen  Seelenstörung  und  dem  Delirium  (bei  2200  bezw.
16%  ½%).

Diesen  Ziffern  kann  indessen  nur  ein  bedingter  Wert  beigemessen  werden,  da  die  Feststellung
  der  Erblichkeit  als  Erkrankungsursache  offenbar  nicht  überall  nach  denselben  Grundsätzen
  erfolgte,  und  demgemäß  die  gegebenen  Zahlenwerte  in  den  einzelnen  Bundesstaaten
sehr  erheblich  voneinander  abweichen.  So  waren  angeblich  im  letzten  Berichtsjahre  in
Preußen  durchschnittlich  81,5,  in  Bayern  49,1,  in  Sachsen-Meiningen  sogar  66,¼%,  dagegen
in  Elsaß-Lothringen  und  Oldenburg  nur  16,0  bezw.  8%  %  der  Anstaltskranken  erblich
belastet.

Einen  tödlichen  Ausgang  nahmen  im  ganzen  29  023  oder  13,7  %  aller  Anstaltsfälle.
Von  den  verschiedenen  Krankheitsformen  hatte  naturgemäß  die  Paralyse  die  weitaus  höchste
Sterbeziffer  (1901:  24,8  %),  sodann  die  Seelenstörung  mit  Epilepsie  (5,)  und  die  einfache
Seelenstörung  (50);  von  je  100  in  Frrenanstalten  behandelten  Trunksüchtigen  und  Schwachsinnigen
  gingen  in  dem  genannten  Jahre  4  bezw.  3,4  mit  Tode  ab.

III.  Die  Angenheilanstalten.
Vgl.  hierzu  2  Tabellen  auf  S.  27“7.

In  den  4  Berichtsjahren  waren  nach  den  dem  Kaiserlichen  Gesundheitsamt  zugegangenen
lbersichten  an  Augenheilanstalten  vorhanden:
1898  1899  1900  1901
68  169  173  188,  hiervon  waren
39  39  39  40  öffentliche,
129  130  134  143  private  Anstalten.

Ganz  ohne  eigentliche  Augenheilanstalten  waren  im  Jahre  1901  Hohenzollern,  Mecklenburg-Strelitz,
  Oldenburg,  Sachsen  -Meiningen,  Sachsen-Altenburg,  Anhalt  und  sämtliche
Fürstentümer.  Je  eine  oder  mehrere  Privatanstalten  besaßen  Brandenburg,  Posen,  Braunschweig,
  Sachsen-Coburg-Gotha,  Lübeck  und  Bremen,  nur  je  eine  öffentliche  Augenheilanstalt
befand  sich  in  Sachsen-Weimar  und  Hamburg.

Die  Privatanstalten  übertrafen  an  Zahl  die  öffentlichen  um  mehr  als  das  dreifache,
doch  waren  die  weniger  zahlreichen  öffentlichen  Anstalten  durchschnittlich  größer  als  die
privaten;  im  letzten  Berichtsjahre  enthielt  jede  der  letzteren  im  Mittel  17,,  jede  öffentliche
Anstalt  aber  51,1  Krankenbetten.  Die  größten  öffentlichen  Augenheilanstalten  besaßen  in
diesem  Jahre  Hamburg  und  Hessen  mit  109  bezw.  101  Betten  in  je  1  Anstalt.