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Stadt Berlin allein und in Westfalen das epileptische Irresein häufiger als anderswo zur Anstaltsbehandlung
Anlaß gegeben. Vergleichsweise viele Schwachsinnige und geisteskranke
Trunksüchtige waren den Irrenanstalten der meisten ostelbischen Reichsgebiete zugegangen;
durch einen hohen Prozentsatz von Deliriumfällen zeichneten sich namentlich Schleswig-Holstein
und das Königreich Sachsen aus, während in sämtlichen westdeutschen Landesteilen
und in ganz Süddeutschland mit Ausnahme von Elsaß-Lothringen der Säuferwahnsinn
nur selten Gegenstand der Anstaltspflege gewesen ist.
Erbliche Belastung der Geisteskranken war nach den in einer besonderen Rubrik
der Erhebungsnachweise enthaltenen Angaben durchschnittlich bei etwas mehr als dem dritten
Teil der Anstaltsfälle nachzuweisen, am häufigsten bei der einfachen Seelenstörung, dem
Schwachsinn und der Seelenstörung mit Epilepsie (im Jahre 1901 bei 37,, bezw. 318
und 32,, ⅝%), seltener bei der paralytischen Seelenstörung und dem Delirium (bei 2200 bezw.
16% ½%).
Diesen Ziffern kann indessen nur ein bedingter Wert beigemessen werden, da die Feststellung
der Erblichkeit als Erkrankungsursache offenbar nicht überall nach denselben Grundsätzen
erfolgte, und demgemäß die gegebenen Zahlenwerte in den einzelnen Bundesstaaten
sehr erheblich voneinander abweichen. So waren angeblich im letzten Berichtsjahre in
Preußen durchschnittlich 81,5, in Bayern 49,1, in Sachsen-Meiningen sogar 66,¼%, dagegen
in Elsaß-Lothringen und Oldenburg nur 16,0 bezw. 8% % der Anstaltskranken erblich
belastet.
Einen tödlichen Ausgang nahmen im ganzen 29 023 oder 13,7 % aller Anstaltsfälle.
Von den verschiedenen Krankheitsformen hatte naturgemäß die Paralyse die weitaus höchste
Sterbeziffer (1901: 24,8 %), sodann die Seelenstörung mit Epilepsie (5,) und die einfache
Seelenstörung (50); von je 100 in Frrenanstalten behandelten Trunksüchtigen und Schwachsinnigen
gingen in dem genannten Jahre 4 bezw. 3,4 mit Tode ab.
III. Die Angenheilanstalten.
Vgl. hierzu 2 Tabellen auf S. 27“7.
In den 4 Berichtsjahren waren nach den dem Kaiserlichen Gesundheitsamt zugegangenen
lbersichten an Augenheilanstalten vorhanden:
1898 1899 1900 1901
68 169 173 188, hiervon waren
39 39 39 40 öffentliche,
129 130 134 143 private Anstalten.
Ganz ohne eigentliche Augenheilanstalten waren im Jahre 1901 Hohenzollern, Mecklenburg-Strelitz,
Oldenburg, Sachsen -Meiningen, Sachsen-Altenburg, Anhalt und sämtliche
Fürstentümer. Je eine oder mehrere Privatanstalten besaßen Brandenburg, Posen, Braunschweig,
Sachsen-Coburg-Gotha, Lübeck und Bremen, nur je eine öffentliche Augenheilanstalt
befand sich in Sachsen-Weimar und Hamburg.
Die Privatanstalten übertrafen an Zahl die öffentlichen um mehr als das dreifache,
doch waren die weniger zahlreichen öffentlichen Anstalten durchschnittlich größer als die
privaten; im letzten Berichtsjahre enthielt jede der letzteren im Mittel 17,, jede öffentliche
Anstalt aber 51,1 Krankenbetten. Die größten öffentlichen Augenheilanstalten besaßen in
diesem Jahre Hamburg und Hessen mit 109 bezw. 101 Betten in je 1 Anstalt.