Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1886. (77)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staater. 
  
Nr. 13.— 
  
(Nr. 9121.) Gesetz, betreffend die Erweiterung und Vervollständigung des Staatseisenbahn- 
netzes und die Betheiligung des Staates bei mehreren Privateisenbahnunter- 
nehmungen. Vom 19. April 1886. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen #. 
verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, 
was folgt: 
S. 1. 
Die Staatsregierung wird ermächtigt: 
J. zur Herstellung von Eisenbahnen und der durch dieselbe bedingten 
ermehrung des Fuhrparks der Staatsbahnen, und zwar: 
a) zum Bau einer Eisenbahn: 
1) von Wrist nach Itzehoe die 
Summe von . . . . .. . . . . ... 1 900 000 Mark 
2) von Ganrnsee nach Lessen die 
Summe vo . . .. 442 000 
3) von Wreschen nach Strzalkowo 
die Summe o0vo . . .. 1 160 000 
4) von Meseritz nach Rokbietnica 
die Summe von . . . . . . . . . . 6 000 O000o 
5) von Altdamm bezw. Gollnow 
nach Cammin mit Abzweigung 
nach Wollin die Summe von 4 000 O000 
6) von Wriezen nach Jädickendorf 
die Summe von . . . . . . . ... 4 000 000 
7) von Ratibor bis zur Landes- 
grenze in der Richtung auf 
Troppau die Summe von. 1 600 000= 
zu übertragen. 19 102 000 Mark, 
Ses. Samml. 1886. (Kr. 9121.) 22 
Ausgegeben zu Berlin den 24. April 1886.
	        
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