Full text : Preußische Geschichte. Erster Band. (1)

210  Erstes  Auch.  Die  Elemente  des  preußischen  Staates  (bis  1598).

kirchlichen  Ordnung  führte  auch  zu  der  der  bürgerlichen  und
der  gesellschaftlichen.  Das  nötigte  Joachim,  seine  Haltung  zu
andern.  Auch  die  Stände  werden  auf  die  steigende  Verwirrung
hingewiesen  haben.  Sie  scheinen  bereits  auf  dem  Landtage  zu
Berlin  im  Herbst  1538  von  dem  Kurfürst  endlich  eine  be—
stimmte  Erklärung  in  Sachen  der  Religion  verlangt  zu  haben.
Er  wolle  sich,  so  lautete  Joachims  Antwort,  so  verhalten,  wie
er  es  vor  Gott  und  dem  Kaiser  mit  gutem  Gewissen  verant—
worten  könne.  Dem  Bekenntnisstande  seiner  Unterthanen  trug
das  freilich  nicht  Nechnung.  Auch  konnte  man  zweifeln,  ob  er
sich  damit  von  dem  Gelöbnis  löste,  das  er  dem  Vater  geleistet
hatte.  War  doch  selbst  der  Landtagörezeß  von  1527,  in  dem
die  Stände  bei  der  alten  Kirche  zu  bleiben  versprochen  hatten,
mit  dieser  Erklärung  nicht  unvereinbar.  Doch  konnte  man  sie
auch  auf  die  Absicht  deuten,  sich  dem  siegreichen  Evangelium
zu  bengen.  Wurden  die  Unterthanen  so  nicht  ausgefordert,  zu
beharren  und  durch  eine  vollendete  Thatsache  alle  Schwierigkeiten
  zu  lösen?  Aehnlich  wie  einige  Zahre  zuvor  in  Preußen
hing  in  Brandenburg  das  Schicksal  der  Reformation  nicht  von
dem  Landesherrn  ab,  sondern  von  der  Bevölkerung.  Ihr  mußte
jener  folgen.  Schon  wankte  unter  dem  zersetzenden  Einfluß,
den  die  Auflösung  der  alten  Kirche  auf  Staat  und  Gesellschaft
ausübte,  seine  Autorität.  Auch  für  sie  galt  es  neue  Grundlagen
zu  schaffen.  Der  erwachende  Glaubenseifer  des  Volkes,  das
an  dem  unklaren  Doppelwesen  je  länger  je  mehr  Anstoß  nahm,
und  die  Notwendigkeit,  durch  Verzicht  auf  die  bloße  Negation
der  begonnenen  Auflösung  Halt  zu  gebieten,  bewirkte  so  endlich
  die  Klärung,  die  in  den  neumärkischen  und  lausitzischen
Gebieten  Markgraf  Johann  bereits  herbeigeführt  hatte.

Im  Februar  1539  berief  der  Berliner  Rat  die  Bürgerschaft
  zur  Mitteilung  eines  kurfürstlichen  Verbots  gegen  den
Eintritt  in  fremde  Kriegödienste.  Sie  verlangte  eine  Besprechung
auch  der  kirchlichen  Lage.  Diese  ergab  den  Beschluß,  der  Nat
sollte  Joachim  im  Namen  der  Stadt  um  Erlaubnis  bitten,
künftige  Ostern  das  Abendmahl  unter  beiderlei  Gestalt  zu
feiern.  Schnell  kam  die  Bewegung  nun  in  Fluß.  Im  April
539  erklärten  etliche  märkische  Edelleute  vor  Bischof  Mat-