210 Erstes Auch. Die Elemente des preußischen Staates (bis 1598).
kirchlichen Ordnung führte auch zu der der bürgerlichen und
der gesellschaftlichen. Das nötigte Joachim, seine Haltung zu
andern. Auch die Stände werden auf die steigende Verwirrung
hingewiesen haben. Sie scheinen bereits auf dem Landtage zu
Berlin im Herbst 1538 von dem Kurfürst endlich eine be—
stimmte Erklärung in Sachen der Religion verlangt zu haben.
Er wolle sich, so lautete Joachims Antwort, so verhalten, wie
er es vor Gott und dem Kaiser mit gutem Gewissen verant—
worten könne. Dem Bekenntnisstande seiner Unterthanen trug
das freilich nicht Nechnung. Auch konnte man zweifeln, ob er
sich damit von dem Gelöbnis löste, das er dem Vater geleistet
hatte. War doch selbst der Landtagörezeß von 1527, in dem
die Stände bei der alten Kirche zu bleiben versprochen hatten,
mit dieser Erklärung nicht unvereinbar. Doch konnte man sie
auch auf die Absicht deuten, sich dem siegreichen Evangelium
zu bengen. Wurden die Unterthanen so nicht ausgefordert, zu
beharren und durch eine vollendete Thatsache alle Schwierigkeiten
zu lösen? Aehnlich wie einige Zahre zuvor in Preußen
hing in Brandenburg das Schicksal der Reformation nicht von
dem Landesherrn ab, sondern von der Bevölkerung. Ihr mußte
jener folgen. Schon wankte unter dem zersetzenden Einfluß,
den die Auflösung der alten Kirche auf Staat und Gesellschaft
ausübte, seine Autorität. Auch für sie galt es neue Grundlagen
zu schaffen. Der erwachende Glaubenseifer des Volkes, das
an dem unklaren Doppelwesen je länger je mehr Anstoß nahm,
und die Notwendigkeit, durch Verzicht auf die bloße Negation
der begonnenen Auflösung Halt zu gebieten, bewirkte so endlich
die Klärung, die in den neumärkischen und lausitzischen
Gebieten Markgraf Johann bereits herbeigeführt hatte.
Im Februar 1539 berief der Berliner Rat die Bürgerschaft
zur Mitteilung eines kurfürstlichen Verbots gegen den
Eintritt in fremde Kriegödienste. Sie verlangte eine Besprechung
auch der kirchlichen Lage. Diese ergab den Beschluß, der Nat
sollte Joachim im Namen der Stadt um Erlaubnis bitten,
künftige Ostern das Abendmahl unter beiderlei Gestalt zu
feiern. Schnell kam die Bewegung nun in Fluß. Im April
539 erklärten etliche märkische Edelleute vor Bischof Mat-