Full text : Blätter für Rechtsanwendung. LIX. Band. (59)

Samstag  den  23.  Juni  1894.  59.  Jahrgang.  AM  18.
Dr.  J.  K.  Heuffert's

Blätter  für  Rechtganwendung

zunächst  in  Bayern.

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n  e-Besitzfragen.



An  einem  Rechtsfalle  besprochen  von  Dr.  Hellmann
in  München.

Eine  Genossenschaft  von  Holzberechtigten  in  der  Gemeinde
  X.  hatte  dem  Holzhändler  F.  das  in  ihrem  Besitze
und  Eigenthume  befindliche,  im  Gemeindewalde  liegende
gefällte  Blochholz  des  Hiebjahres  1887  am  9.  November
1887  verkauft.  Schon  am  2.  November  1887  hatte  der
Bürgermeister  der  Gemeinde,  Namens  J.,  indem  er,  wie
angenommen  wurde,  bona  side,  sich  für  den  Bevollmäch--tigten
  der  Holzberechtigten  hielt,  bezüglich  desselben  Blochholzes
  mit  dem  Holzhändler  St.  Namens  der  Holzberechtigten
  ebenfalls  einen  Kaufvertrag  abgeschlossen.
Einige  Tage  darauf,  jedoch  noch  vor  jenem  9.  November,
hatte  sich  der  genannte  Bürgermeister  mit  dem  St.  in
den  Wald  begeben,  diesem  die  gekauften  Blöcher  vorgezeigt
und  ihm  gestattet,  sie  mit  seinem,  des  St.,  Waldhammer
zu  signiren.  J.  war  weder  im  Besitze  der  verkauften
Blöcher,  noch  hatte  er  zum  Verkaufe  Namens  der  besitzenden
Holzberechtigten  Vollmacht.  Auch  eine  Genehmigung  seiner
Handlungen  erfolgte  nicht.  Am  10.  und  11.  November
1887,  mithin  nach  Abschluß  des  Kaufes  zwischen  den

Neue  Folge.  Vand  XXxIx.