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ein homöopathischer Arzt im Gegensatz zu 3 anderen Aerzten, darunter einem Augenarzt
die „Möglichkeit“" der Impfvergistung für „nicht ausgeschlossen“ bezeichnet. Amtliche
Ermittelungen ergaben, daß das 1 ½/ Jahr alte Kind erst 24 Tage nach der Impfung an
Knochenmarkentzündung (Osteomyelitis) und da eine Operation seitens der Eltern verweigert
wurde, weiterhin an Eitervergistung (Pyaemie) erkrankt war und durch Vereiterung beider
Augen erblindete. Anhaltspunkte, daß die Erkrankung mit der Impfung im Zusammenhange
gestanden hatte, ergaben sich nicht. 1)
Syphilis ist als Folge der Impfung nicht vorgekommen. In einem dem Berichte
nach zweifelhaften Falle in Langendiebach, Kreis Hanau, stellte sich nachträglich heraus, daß
das betreffende Kind überhaupt nicht geimpft war. ·
Hautausschläge in Gestalt von Quaddeln (Urtikaria), Papeln, gleichmäßiger,
scharlachähnlicher Röthung (Erytheme), masernähnlicher Flecken (Roseola), zum Theil mit
Fieber und Juckreiz, welche der Impfung als harmlose und bald vorübergehende Reizerscheinungen
zuweilen folgen und auch bei anderen Störungen des Befindens (Zahnen,
Verdauungsbeschwerden), sowie nach dem Genuß von Schalthieren oder manchen Früchten
nicht selten beobachtet werden, sind auch im Berichtsjahre hin und wieder vorgekommen.
Bestimmte Zahlenangaben über die Häufigkeit der Fälle können aus den für die Randentzündung
mitgetheilten Gründen nicht gegeben werden. Bläschenförmige und pustelförmige
Ausschläge, deren Entstehung z. Th. ähnlich zu erklären ist, sind in den Berichten aus
4 preußischen Regierungsbezirken, aus Bayern, dem Königreich Sachsen, Baden, Hessen,
Sachsen-Weimar 2), Lippe, Hamburg und Elsaß-Lothringen in vereinzelten Fällen verzeichnet,
am zahlreichsten in den Berichten aus Bayern (7 Fälle), Sachsen (8 Fälle) und Hamburg
(7 Fälle). In 6 der aus Sachsen mitgetheilten Fälle ist der Mittheilung zufolge anzunehmen,
daß nicht ein Impfausschlag, sondern Windpocken (Varicellen) vorgelegen haben.
Bei einem 3¾ Jahre alten Kinde trat unter den Erscheinungen der Gehirnhautentzündung
der Tod ein 3). In dem 7. Falle hat es sich um Schälblasen (Pemphigus vulgaris) gehandelt.
Zu den bläschen= und pustelförmigen Ausschlägen ist außerdem noch eine aus
Kannewitz (Kreishauptmannsch. Leipzig) unter der Bezeichnung „Impetigo“ berichtete Erkrankung
zu rechnen, da der Fall vereinzelt blieb und weitere Erkrankungen auch bei den
Angehörigen des Kindes nicht zur Folge hatte. In Landau wurde bei einem Erstimpfling
eine anderweitige Reizerscheinung in Gestalt einer Schwellung der Haut ohne
Entzündungserscheinungen beobachtet, welche am 2. Tage nach der Impfung begann, sich
fast über den ganzen Körper verbreitete, ohne das Wohlbefinden des Kindes wesentlich zu
stbren, und am 6. Tage wieder vollkommen zurückgebildet war.
„Sekundäre Impfpusteln“, d. h. Impfpocken, welche vermuthlich durch mechanische
Uebertragung von der Impfstelle auf andere Körperstellen sich entwickeln, wurden u. a.
in Berlin und 2 mal im Königreich Sachsen festgestellt, in den letzten beiden Fällen
1) Der Fall (Knabe Blattner) ist von anderer Seite in einer an den Reichstag gerichteten impfgegnerischen
Druckschrift veröffentlicht worden; auf Grund der Ermittelungen der Behörden erfolgte eine
öffentliche amtliche Berichtigung.
2) Vergl. Mediz.-statist. Mittheil. Bd. III, S. 40.
2) Bergl. Mediz.-statist. Mitth. Bd. III, S. 39. Nach dem dort wiedergegebenen Bericht des Vorstands
der Impfanstalt Frankenberg hatten die Aerzte, von denen die Erkrankungen gemeldet waren, „Baccina
universalis“ bezw. in dem Todesfalle „Varioloiden“ angenommen; die Blatternerkrankung sollte am 5.
oder 6. Tage nach der Impfung, also bevor der Impfschutz eingetreten sein konnte, begonnen haben.
Jedoch ist dem Kaiserl. Gesundheitsamte über diese angebliche Pockenerkrankung eine Zählkarte nicht zugegangen.
Vergl. Mediz.-statist. Mittheil. Bd. III. S. 288, 239, 244, 245.