Metadata : Medizinal-Statistische Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte. Vierter Band. (4)

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ein  homöopathischer  Arzt  im  Gegensatz  zu  3  anderen  Aerzten,  darunter  einem  Augenarzt
die  „Möglichkeit“"  der  Impfvergistung  für  „nicht  ausgeschlossen“  bezeichnet.  Amtliche
Ermittelungen  ergaben,  daß  das  1  ½/  Jahr  alte  Kind  erst  24  Tage  nach  der  Impfung  an
Knochenmarkentzündung  (Osteomyelitis)  und  da  eine  Operation  seitens  der  Eltern  verweigert
wurde,  weiterhin  an  Eitervergistung  (Pyaemie)  erkrankt  war  und  durch  Vereiterung  beider
Augen  erblindete.  Anhaltspunkte,  daß  die  Erkrankung  mit  der  Impfung  im  Zusammenhange
gestanden  hatte,  ergaben  sich  nicht.  1)

Syphilis  ist  als  Folge  der  Impfung  nicht  vorgekommen.  In  einem  dem  Berichte
nach  zweifelhaften  Falle  in  Langendiebach,  Kreis  Hanau,  stellte  sich  nachträglich  heraus,  daß
das  betreffende  Kind  überhaupt  nicht  geimpft  war.  ·

Hautausschläge  in  Gestalt  von  Quaddeln  (Urtikaria),  Papeln,  gleichmäßiger,
scharlachähnlicher  Röthung  (Erytheme),  masernähnlicher  Flecken  (Roseola),  zum  Theil  mit
Fieber  und  Juckreiz,  welche  der  Impfung  als  harmlose  und  bald  vorübergehende  Reizerscheinungen
  zuweilen  folgen  und  auch  bei  anderen  Störungen  des  Befindens  (Zahnen,
Verdauungsbeschwerden),  sowie  nach  dem  Genuß  von  Schalthieren  oder  manchen  Früchten
nicht  selten  beobachtet  werden,  sind  auch  im  Berichtsjahre  hin  und  wieder  vorgekommen.
Bestimmte  Zahlenangaben  über  die  Häufigkeit  der  Fälle  können  aus  den  für  die  Randentzündung
  mitgetheilten  Gründen  nicht  gegeben  werden.  Bläschenförmige  und  pustelförmige
Ausschläge,  deren  Entstehung  z.  Th.  ähnlich  zu  erklären  ist,  sind  in  den  Berichten  aus
4  preußischen  Regierungsbezirken,  aus  Bayern,  dem  Königreich  Sachsen,  Baden,  Hessen,
Sachsen-Weimar  2),  Lippe,  Hamburg  und  Elsaß-Lothringen  in  vereinzelten  Fällen  verzeichnet,
am  zahlreichsten  in  den  Berichten  aus  Bayern  (7  Fälle),  Sachsen  (8  Fälle)  und  Hamburg
(7  Fälle).  In  6  der  aus  Sachsen  mitgetheilten  Fälle  ist  der  Mittheilung  zufolge  anzunehmen,
  daß  nicht  ein  Impfausschlag,  sondern  Windpocken  (Varicellen)  vorgelegen  haben.
Bei  einem  3¾  Jahre  alten  Kinde  trat  unter  den  Erscheinungen  der  Gehirnhautentzündung
der  Tod  ein  3).  In  dem  7.  Falle  hat  es  sich  um  Schälblasen  (Pemphigus  vulgaris)  gehandelt.
  Zu  den  bläschen=  und  pustelförmigen  Ausschlägen  ist  außerdem  noch  eine  aus
Kannewitz  (Kreishauptmannsch.  Leipzig)  unter  der  Bezeichnung  „Impetigo“  berichtete  Erkrankung
  zu  rechnen,  da  der  Fall  vereinzelt  blieb  und  weitere  Erkrankungen  auch  bei  den
Angehörigen  des  Kindes  nicht  zur  Folge  hatte.  In  Landau  wurde  bei  einem  Erstimpfling
  eine  anderweitige  Reizerscheinung  in  Gestalt  einer  Schwellung  der  Haut  ohne
Entzündungserscheinungen  beobachtet,  welche  am  2.  Tage  nach  der  Impfung  begann,  sich
fast  über  den  ganzen  Körper  verbreitete,  ohne  das  Wohlbefinden  des  Kindes  wesentlich  zu
stbren,  und  am  6.  Tage  wieder  vollkommen  zurückgebildet  war.

„Sekundäre  Impfpusteln“,  d.  h.  Impfpocken,  welche  vermuthlich  durch  mechanische
Uebertragung  von  der  Impfstelle  auf  andere  Körperstellen  sich  entwickeln,  wurden  u.  a.
in  Berlin  und  2  mal  im  Königreich  Sachsen  festgestellt,  in  den  letzten  beiden  Fällen

1)  Der  Fall  (Knabe  Blattner)  ist  von  anderer  Seite  in  einer  an  den  Reichstag  gerichteten  impfgegnerischen
  Druckschrift  veröffentlicht  worden;  auf  Grund  der  Ermittelungen  der  Behörden  erfolgte  eine
öffentliche  amtliche  Berichtigung.

2)  Vergl.  Mediz.-statist.  Mittheil.  Bd.  III,  S.  40.

2)  Bergl.  Mediz.-statist.  Mitth.  Bd.  III,  S.  39.  Nach  dem  dort  wiedergegebenen  Bericht  des  Vorstands
der  Impfanstalt  Frankenberg  hatten  die  Aerzte,  von  denen  die  Erkrankungen  gemeldet  waren,  „Baccina
universalis“  bezw.  in  dem  Todesfalle  „Varioloiden“  angenommen;  die  Blatternerkrankung  sollte  am  5.
oder  6.  Tage  nach  der  Impfung,  also  bevor  der  Impfschutz  eingetreten  sein  konnte,  begonnen  haben.
Jedoch  ist  dem  Kaiserl.  Gesundheitsamte  über  diese  angebliche  Pockenerkrankung  eine  Zählkarte  nicht  zugegangen.
  Vergl.  Mediz.-statist.  Mittheil.  Bd.  III.  S.  288,  239,  244,  245.