Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Nach  der  zwischen  den  Zeichnungslehrern  Doͤrr  und  Hellwig  bestehenden  Uebereinkunft
  leitet  Doͤrr  in  diesem  Semester  die  Uebungen  im  Zeichnungs-Institute
Donnerstags  von  8—12  Uhr  und  Sonntags  von  104  —12  Uhr.  Beide  sind  zu  Ertheilung
  von  Privat-Unterricht  im  Zeichnen  und  Malen  bereit.

Fechtmeister  Kastropp  giebt  Privat-Unterricht  im  Fechten.

Tanzen  lehrt  Tanzmeister  Beck.

Institute.

Das  Lesezimmer  der  Bibliothek  ist  (Sonn=  und  Feiertage  ausgenommen)
alle  Tage  von  1—4  Uhr  Nachmittags  offen.  Die  Studierenden  erhalten,  gegen  Caution
von  einem  Professor  oder  Fakultätslehrer,  vier  Werke  auf  einmal  nach  Hause  auf  vicr
Wochen,  nach  deren  Verfluß  sie  dieselben  wieder  vorzeigen  müssen,  und,  wenn  kein
Anderer  sie  will,  wieder  entlehnen  können.  "

Der  botanische  Garten  ist  im  Winterhalbjahre  täglich  (mit  Ausnahme  der  Senn“
und  Feiertage)  von  Morgens  8  Uhr  bis  Abends  5  Uhr  gedsftner.

Das  Naruralienkabinet  jeden  Donnerstag  (ausgenommen,  wenn  auf  den
Donnerstag  ein  Fest=  oder  Feiertag  fällt)  Nachmittags  von  2—5  Uhr.

Der  Fechtboden  #églich  (Sonn=  und  Donnerstag  ausgenommen)  Nachmittags
von  121—2  Uhr.

Das  Ende  der  Herbstferien  ist  auf  den  25.  Oktober  festgesebt;  am  25.  Oktober
wird  die  Eröffnung  der  Vorlesungen  an  der  schwarzen  Tafel  bekannt  gemacht  werdem
und  die  Hauptvorlesungen  werden  am  26.  ihren  Anfang  nehmen.  Acht  Tage  später
darf  nach  der  K.  Verordnung  vom  26.  December  18534  (Reg.  Vl.  S.  17)  ohne  beson“
deren  Grund  keine  Immatrikulation  mehr  stattfinden.  Zum  Zwecke  für  diese  hat  si
jeder  neu  ankommende  Studierende  innerhalb  zwei  Tagen  nach  seiner  Ankunft  bei  der
Immarrikulations-Commission  zu  melden  und  die  nöthigen  Urkunden  vorzulegen.

Tübingen  den  15.  August  1856.

Dr.  Kern.