Contents : Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

Abschnitt  II.  Anstellungs-Grundsätze.  17

Anlage  A.)

Zivilversorgungsschein.

 

Dem  (Vor=  und  Familienname,  Dienstgrad  und  Truppenteil  usw.)  ist  gegenwärtiger  Zivilversorgungsschein
  nach  einer  aktiven  Militärdienstzeit  von

erteilt  worden.  —

Er  ist  auf  Grund  dieses  Scheines.  zur  Versorgung  im  Zivildienste  bei  den
Reichsbehörden,  den  Staatsbehörden  aller  Bundesstaaten  und  den
Kommunalbehörden  usw.  des  Bundesstaats,  dessen  Staatsangehörigkeit
er  seit  2  Jahren  besitzt,

nach  Maßgabe  der  darüber  bestehenden  Bestimmungen  berechtigt.

 

 

Der  Inhaber  bezieht  eine  Militärrente  von  M.  Pf.  monatlich
N.  N.,  den.  ten  19
(Behörde,  die  über  den  Anspruch  auf  den
(Stempel)  Zivilversorgungsschein  entschieden  hat.)
Alter:  ....  Jahre.
(Nr.  des  Zivilversorgungsscheins.)  (Unterschrift  des  Militärvorgesetzten.)

(Nr.  der  Rentenliste.)

Anlage  B.)

Anstellungsschein  für  den  Anterbeamtendienst.

 

Dem  (Vor=  und  Familienname,  Dienstgrad  und  Truppenteil  usw.)  ist  gegenwärtiger  Anstellungsschein
  nach  einer  aktiven  Militärdienstzeit  von
8DBB  Jahren  ......  Maonaten
erteilt  worden.

Die  Reichsbehörden,  die  Staatsbehörden  aller  Bundesstaaten  und  die  Kommunalbehörden
  usw.  des  Bundesstaats,  dessen  Staatsangehörigkeit  er
seit  2  Jahren  besitzt,

sind  verpflichtet,  seine  Bewerbungen  um  Anstellung  in  einer  der  den  Militäranwärtern
  und  den  Inhabern  des  Anstellungsscheins  vorbehaltenen  Unterbeamtenstellen
  nach  Maßgabe  der  darüber  bestehenden  Bestimmungen  zu  berücksichtigen.

 

 

Der  Inhaber  bezieht  eine  Militärrente  von  M.  Pf.  monatlich.
N.  N.,  den  ten  19
(Behörde,  die  über  die  Gewährung  des
(Stempel)  Anstellungsscheins  entschieden  hat.)
Alter:  Jahre.
(Nr.  des  Anstellungsscheins.)  (Unterschrift  des  Militärvorgesetzten.)

(Nr.  der  Rentenliste.)

LDie  Zivilversorgungsscheine  und  der  Anstellungsschein  —  Anlagen  4  bis  E  —  sind  in  Form  eines  Buches,
wie  die  Militärpässe  anzulegen.  Die  Vorderseite  des  Umschlags  ist  bei  den  Zivilversorgungsscheinen  nach  den  Anlagen  A
und  E  und  bei  dem  Anstellungsscheine  (Anlage  B)  mit  einem  großen,  bei  dem  Zivilversorgungsscheine  nach  Anlage  C  mit
einem  kleinen  Reichsadler  zu  versehen.  Von  den  Zivilversorgungsscheinen  sämtlicher  Gattungen  erhalten  die,  welche  für
Unteroffiziere  bestimmt  sind,  die  nach  mindestens  achtjähriger  aktiver  Dienstzeit  aus  dem  Heere  oder  der  Marine  ausscheiden,
  einen  Umschlag  von  roter,  alle  übrigen  Zivilversorgungsscheine  aber  einen  solchen  von  blauer  Farbe.  Die  Anstellungsscheine'
  erhalten  einen  gelben  Umschlag.  Den  Zivilversorgungsscheinen  usw.  werden  Nachrichten  über  den  Bezug
  der  Militärrenten  und  der  Invalidenpension  sowie  über  die  Versorgung  der  Militäranwärter  usw.  vorgedruckt.

*“)  Siehe  die  Fußnote  auf  Anlage  A.

Heinemann,  Schulverwaltungs-Handbuch.  2