Inhaltsverzeichnis : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

Nro.  113.  1807.

Königlich  Württembergisches
Staats-und  Regierungs-Blatt.

DOonnerstag,  17.  Dee.

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Ministersum  der  Gelstlichen  Angekegesnheiten.  Königl.  Berordnung,  den  Skempel
bei  den  evangelischen  und  katholischen  Rominations-und  Präsenkations=  Urkunden  zu
Geistlichen  und  Schullehrers=  Stellen  und  den  Tischtirels-Urkunden  betreffend,

--  vom  12.  Dee.  1807.

Da  Se.  Königl.  Maj.  durch  eine  allerhoͤchste  Resolution  vom  11.  d.  M.  zu  verordnen
  geruhten,  daß  bei  den  evangelischen  und  katholischen  Rominations-  und  Praͤsentattons-Urkunden
  zu  Geistlichen  und  Schullehrers-Stellen  ohne  Unterschied  ein  Stempel  von  Fuͤnfzehen
  Kreuzern,  und  bei  den  katholischen  fogendnnten  Tischtitels-  Urkunden  ein  Stempel  von
Sechs  Kreuzern  gebraucht  werden  foll;  so  wird  diese  allerhoͤchste  Verfuͤgung  zur  Nachachtung
  fuͤr  diejenigen,  welche  dergleichen  Urkunden  vorzulegen  haben,  hiermit  bekannt  gemacht.
Stuttgart,  den  12.  Dee.  1807.  Königl.  Ministerium  der  geistl.  Angelegenheiten.

-  kaenntnissesvosKmedewJustizscollcgiiIltmSemt8·M-.Cbe-Sgchm.
Stuttgar«t,vm26.Nov-.wurdewgefchiseden:x  "
1)  Ig.  Christian  Raihle  von  Plochingen,  Kl.  von  Catharina  Barbara,  geb.  Schmid,
Bekl.  ex  cap.  quasi  desert.  und  leztere  in  die  Kosten  verurtheilt.
2)  Geerg  Adam  Moͤßner  von  Ruith,  Maulbronner  Oberamts,  Kl.  von  Maria  Dorothea
  geb.  Heimberger,  Bekl.  ENK  cap.  duali  detert.  unter  Verurtheilung.  der  leztern  in  die
Kosten.
Se.  K  önigk.  Majest.  haben  allergnädigst  geruhet,  den  in  Kaiserl.  Hestreichtschen
Diensten  .  Kandeno  Dartis  von  Bequignoll,  zum  Sthabehaupemn  zu  PSrachiere#
bei  dem  ersten  Bataillon  des  Regimento  Kronprinz  einzutheilen.  Den  74.  Des,  1807.

 

Stuttgart.  Die  königliche  Tuchfabrik  zu-  Ludwigsburg,  bei  welcher  der  vorherige  Dircekor  C.
Weysser  seit  14  Jahren  interessirt  war,  beireibt  nun  ihre  Geschäfte  auf  eigenr  Rechnung,  und  C.
Wipsser  ust  von  derselben  ganz  getrennt.  Es  wird  dieses  andurch  mit  dem  weitern  Anfügen  bekanur  gemacht,
  daß  alle  Briefe„  Bestellungen:  Sendungen,  die  auf  die  Tuch,  Fabifk,  auch  wegen  früherer  Geschäfte
  Bezug  haben.  bloß  unter  Aufschrift:  An  die  Königl.  Tuch-Fabrik  zu  Ludwigs  burg
erwartet,  und  nur  eu  diese  Firma  Zahlungen  anerkannt  werden,  Von  d#r  Fabrik  wird  der  Buchyaltes