Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XVI. Band. (16)

Alphabetisches  Register.

Selte
dle  im  uungehersamorersahren,  erlassenen  urhhelle  nsn

Kreis=  und  Stadtgerichte

Berufungsrecht  des  Anzeigers  in  Aufschlags-  Defrantalen  *

achen
Appellabtlttät  einfacher  Dekrete.  und  ksrsen  viS
den  nürnberg.  Handelsgerichten  ·
Pkufungdethmltchkettentet  Voringanz  «
Berufungsfrist:  wenn  ras  Urtheil  über  #e  gegen  rechtskräfttg
  —  Konkursersffaung  nachbesuchte  Reiktulten
erga
Frußtngefte  des  Staatsanwaltes
Verufungsinstanz:  Verfahren  in  berselben  husichlich  ter
Zeugen  und  Sachverständigen  in  Strafsachen  .
Berufungssumme:  bet  eingellagten  Beseldungsraten  *
Kommt  bel  Streitigkeiten  aͤber  das  Recht  zur  Grundzinsen-Erhebung
  nicht  in  Frag
Berufungssumme  zur  din  Vastan  in  iisshage.  venin
dations-Sachen  203
S.  auch  Nevtsionssumme.
Beschlagnahme  von  Prehberzeugnissen:  beren,  Nushebur
Besitz:  dessen  Nachwels  von  Seite  des  Provo  .
UeberHejarlsttscheBeschaffenheitdko  Elntmgeo  M  Be
stzetotnderzwelthNabtlkchHypBuches
Betrug,  s.  Dolus.
Beurlaubte  Soldaten,  .Saobfreveel.
Beurlaubung  der  Geschworenen
Beweis:  aus  Muthmaßungen
Bewels  über  Verführung  zum  Beischlafe  .
Beweis  des  Besitzes  von  Selte  des  Provokaten
Beweis  über  übliche  Größe  des  Mällerlehnes
Bewels  der  Aufschlagsdefraudation
Beweisantizlpatton:  zieht,  wenn  sie  den  Vewetssat  ver—
fehlt  oder  nicht  Frscherft,  die  Dewelsfalligleit  des  Antlzt
panten  nach  sich  .
eweisantretung:  imi  possessor.  summarissimum
Nichterklärung  auf  Behauptkungen  in  der  Vewelsantretung
Bewelseinterlokute:  sind  bel  den  Handelegerichten  in
Nürnberg  nicht  im  Gebrauche
er  —-is  über  Ilchterfüllung  bei  i  Gutjhartungefenin
9,

V  nilastungégeseͤ:  zu  Art  ien  Neubruchzehenken
Zu  Art.  5  von  Aufhebung  der  Weid
Zu  Art.  11  von  Schätzungen  in  Beientsrttungsfchen-Zu
  Art.  11,  Nr.  4,  Abs.  3  Kompetenz  der  App.-Gerichke  bei
Beschwerden  gegen  die  Schätzung  zum  Zwecke  der  Handlohnsfirtrung
  .

Zu  Ark.  15  Schätzungen  zum  gwecke  der  andlehnenrenng  *

Handlohnefirlrung  durch  Privatübereinkemmen
Wirksamkelt  außeramtltcher  Mrallensvertrige
Brandsttftung:  vierken  Grades  ..