>30 122. Friepnricn Wırnerm I. an die Societät (29. November 1714).
Societaet der Wissensch. nun bei 14 Jahr ohne den geringsten Genuls einiger Ergetzlichkeit
treulich verwaltet haben.
Und weil die Spenerischen Erben stark anliegen, dafs die mit ihrem sel. Erblasser
unter verhoffter allergnädigster Approbation angetretene, doch noch nicht zum
Schlufs gebrachte Handlungen, wegen defsen schönen und zum Nutz des Puhblici
sehr dienlichen Naturalien Cabinets wieder hergenommen und zum Schlufs gebracht
werden möge, so wäre, in izobeigedachtem Fall zu einiger Angabe, die nöthige
Barschaft gefunden, wenn die Hebung des von Leibniz mit dem Jahr, in welchem
derselbe das letzte Mal seine Reise und Gebühr beobachtet, sich endete, und wafs
dann seit derselben Zeit in Rückstand verblieben, hiezu nach und nach wie es die
Cassa leiden will, anzuwenden allergnädigst beliebet würde.
Ew. K.M. allergnädigste Willensmeinung u. s. w.
Vice-Praeses und Directores
der Societaet der Wissenschaften.
122.
(Vergl. Geschichte der Akademie S. 198).
OÖrdre des Königs an die Societät vom 29. November 1714.
[Akademisches Archiv, ‘Abschrift in Hannover.]
Demnach S.K. Maj. in Preufsen, unser allergnädigster Herr, aus der eingeschickten
Specification der Einnahme und Ausgabe und dabei gefügten Nachricht
ersehen, welchergestalt die bei der Societät der Wissenschaften alllie einkommende
Gelder zu allerhand und zum Teil, unnötigen Dingen verwendet werden, und
dann Dieselben allergnädigst resolvirt, eine gewilse Anzahl junger Leute zu choisiren.
die in der Chirurgie und Wundarztnei und andere dein gemeinen Wesen nüzlichere
Wissenschaften sich exerciren, und zu deren Perfectionirung in auswärtige Länder
reisen, die dazu erforderte Kosten aber aus obgedachten Geldern hernehmen solten.
und dahero nötig erachtet, wegen der bei obgedachter Societät der Wissenschaften
zu salariren seienden Meınbris eine andere Repartition, als bisher geschehen, zu
machen, gestatten denn Dieselben hiemit allergnädigst, wollen und befelilen, dafs dem
Pracs. Leibniz hinfüro nur 300 Tlılr., dem Secretario 200 Thlr., und zu denen extraordinär
Ausgaben, Bau und mathematischen Instrumenten in allem mehr nicht als
830 Thlr. jährlich ausgezahlt, der Überschufs der 1000 Thlr. aber zum Behuf erwehnter
in der Chirurgie studirenden Jugend emplovirt werden sollen: Als befehlen
allerhöchstgedachte S.K.Maj. Dero Societät der Wilsenschaften hiemit in Gnaden.
sich hiernach allergehorsamst zu achten, was dem Praesidi, Secretario und an Extraordinarien
verordnet ist, in denen behörigen Quartalen auszuzahlen und damit von
bevorstehendem Luciae-Quartal bis Reminiscere 1715 den Anfang zu machen, die überschielsende
1000 Thlr. aber an Dero Hofraht, Präsidenten des Collegii medici und
ersten Leibmedicum Gundelsheimer quartaliter mit 250 Tlilr. gegen Quittung abfolgen
zu lalsen.
Signatum Berlin den 29. Nov. 1714. Fr. Wilhelın.
\M.L. von Prinzen.
Ich gebe mir die Ehre, dem IIrn. Hofraht Chuno hiebei zu communieiren
eine Königl. Verordnung, welehe S. K. Maj. mit Dero eigenen
höchsten Iand angegeben und mir allergnädigst anbefohlen, ohne Remonstration
sofort expediren zu Jafsen, und wird der Hr. Hofraht Chuno
wol belieben. selbige bei der Königl. Societät gebührend publieiren zu
lafsen. Den 30. Nov. 1714.
M.L. von Prinzen.