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Bemerkenswerth dürfte noch erscheinen, daß Kurfürst Friedrich I. das alte
burggräfliche Schloß, welches großentheils in Trümmern lag, nebst einigen
zugehörigen Grundstücken an die Stadt Nürnberg verkaufte (1427), gleichsam
im Vorgefühl, daß der Schwerpunkt für die Macht seines Hauses fortan nicht
mehr in Franken, sondern in den neu erworbenen Besitzungen zu suchen sei.
Dieser Verkauf führte jedoch später mancherlei Irrungen zwischen dem burggräflichen
Hause und der Stadt Nürnberg herbei.
Friedrich II., 1440 — 1470.
Friedrich II. fand das landesherrliche Ansehen in der Mark wohl begründet.
Die ehemals so unruhige und widerspenstige Mannschaft huldigte nicht nur
ohne alle Widerrede, sondern zeigte auch stets den willigsten Gehorsam gegen
alle übrigen Forderungen des Lehnsherrn. Weit weniger geneigt, sich in den
Willen des Landesherrn zu fügen, waren jetzt die Städte, wenigstens trat ihm
Berlin mit einer Selbstständigkeit entgegen, die jede kräftigere Regierung unmöglich
gemacht hätte. Der Kurfürst hatte zu jenen Zeiten nicht einmal das Oeffnungarecht,
d. h., es war ihm nicht gestattet, ohne besondere Bewilligung mit seinem
gewaffneten Gefolge in die Thore der Stadt einzuziehen. Vorrechte dieser Art
wurden dadurch noch bedenklicher, daß die Städte sich durch enge Bündnisse
zu gegenseitiger Hülfe verpflichtet hatten, und wenn auch ursprünglich
solche Verträge wohl nur zur Aufrechthaltung der Sicherheit des Landes gegen
den fehdesüchtigen Adel geschlossen waren: so boten sie doch bei Gelegenheit
auch geeignete Mittel zum Widerstande gegen den Landesherrn, zumal, da sie
in naher Verbindung mit dem mächtigen Bunde der Hansa standen. Daher
kam es dem Kurfürsten äußerst gelegen, daß in der Stadt Berlin unter den
Bürgern selbst ein Streit entstand. Berlin und Cöln nämlich, ursprünglich
zwei Städte, hatten seit geraumer Zeit einen gemeinschaftlichen Rath. Diese
Einrichtung erschien damals der Bürgerschaft als gemeinschädlich, besonders
zeigten sich die Gewerke, welche nicht nach Wunsch im Rathe vertreten waren,
mit der bestehenden Ordnung unzufrieden. Man wandte sich an den Kurfürsten.
Dieser ergriff mit Eifer die Gelegenheit, sich als Schiedsrichter zum Herrn der
Stadt zu machen. Mit 600 Reitern erschien er plötzlich vor dem Spandauer
Thor, erzwang den Eintritt und diktirte beiden Parteien das Gesetz (1442).
Durch seine Entscheidung wurde der von ihm eingesetzte Rath der Städte getrennt
und ausdrücklich das Bestätigungsrecht bei Neuwahlen dem Landesherrn
zugesprochen. Außerdem wurden alle Bündnisse der Stadt mit andern Städten
innerhalb und außerhalb der Mark für aufgehoben erklärt, und der Abschluß
von neuen nur unter Vorbehalt landesherrlicher Bestätigung gestattet. Auch der
Streit über das Oeffnungsrecht fand bei dieser Gelegenheit zu Gunsten des Kur.
fürsten seine Lösung, denn die Städte traten ihm einen Theil ihres Grund und
Bodens an der langen Brücke längs der Spree ab, um auf demselben eine