Full text : Geschichte der Hohenzollern.

—  24  —

Bemerkenswerth  dürfte  noch  erscheinen,  daß  Kurfürst  Friedrich  I.  das  alte
burggräfliche  Schloß,  welches  großentheils  in  Trümmern  lag,  nebst  einigen
zugehörigen  Grundstücken  an  die  Stadt  Nürnberg  verkaufte  (1427),  gleichsam
im  Vorgefühl,  daß  der  Schwerpunkt  für  die  Macht  seines  Hauses  fortan  nicht
mehr  in  Franken,  sondern  in  den  neu  erworbenen  Besitzungen  zu  suchen  sei.
Dieser  Verkauf  führte  jedoch  später  mancherlei  Irrungen  zwischen  dem  burggräflichen
  Hause  und  der  Stadt  Nürnberg  herbei.

Friedrich  II.,  1440  —  1470.

Friedrich  II.  fand  das  landesherrliche  Ansehen  in  der  Mark  wohl  begründet.
Die  ehemals  so  unruhige  und  widerspenstige  Mannschaft  huldigte  nicht  nur
ohne  alle  Widerrede,  sondern  zeigte  auch  stets  den  willigsten  Gehorsam  gegen
alle  übrigen  Forderungen  des  Lehnsherrn.  Weit  weniger  geneigt,  sich  in  den
Willen  des  Landesherrn  zu  fügen,  waren  jetzt  die  Städte,  wenigstens  trat  ihm
Berlin  mit  einer  Selbstständigkeit  entgegen,  die  jede  kräftigere  Regierung  unmöglich
gemacht  hätte.  Der  Kurfürst  hatte  zu  jenen  Zeiten  nicht  einmal  das  Oeffnungarecht,
  d.  h.,  es  war  ihm  nicht  gestattet,  ohne  besondere  Bewilligung  mit  seinem
gewaffneten  Gefolge  in  die  Thore  der  Stadt  einzuziehen.  Vorrechte  dieser  Art
wurden  dadurch  noch  bedenklicher,  daß  die  Städte  sich  durch  enge  Bündnisse
  zu  gegenseitiger  Hülfe  verpflichtet  hatten,  und  wenn  auch  ursprünglich
solche  Verträge  wohl  nur  zur  Aufrechthaltung  der  Sicherheit  des  Landes  gegen
den  fehdesüchtigen  Adel  geschlossen  waren:  so  boten  sie  doch  bei  Gelegenheit
auch  geeignete  Mittel  zum  Widerstande  gegen  den  Landesherrn,  zumal,  da  sie
in  naher  Verbindung  mit  dem  mächtigen  Bunde  der  Hansa  standen.  Daher
kam  es  dem  Kurfürsten  äußerst  gelegen,  daß  in  der  Stadt  Berlin  unter  den
Bürgern  selbst  ein  Streit  entstand.  Berlin  und  Cöln  nämlich,  ursprünglich
zwei  Städte,  hatten  seit  geraumer  Zeit  einen  gemeinschaftlichen  Rath.  Diese
Einrichtung  erschien  damals  der  Bürgerschaft  als  gemeinschädlich,  besonders
zeigten  sich  die  Gewerke,  welche  nicht  nach  Wunsch  im  Rathe  vertreten  waren,
mit  der  bestehenden  Ordnung  unzufrieden.  Man  wandte  sich  an  den  Kurfürsten.
Dieser  ergriff  mit  Eifer  die  Gelegenheit,  sich  als  Schiedsrichter  zum  Herrn  der
Stadt  zu  machen.  Mit  600  Reitern  erschien  er  plötzlich  vor  dem  Spandauer
Thor,  erzwang  den  Eintritt  und  diktirte  beiden  Parteien  das  Gesetz  (1442).
Durch  seine  Entscheidung  wurde  der  von  ihm  eingesetzte  Rath  der  Städte  getrennt
  und  ausdrücklich  das  Bestätigungsrecht  bei  Neuwahlen  dem  Landesherrn
zugesprochen.  Außerdem  wurden  alle  Bündnisse  der  Stadt  mit  andern  Städten
innerhalb  und  außerhalb  der  Mark  für  aufgehoben  erklärt,  und  der  Abschluß
von  neuen  nur  unter  Vorbehalt  landesherrlicher  Bestätigung  gestattet.  Auch  der
Streit  über  das  Oeffnungsrecht  fand  bei  dieser  Gelegenheit  zu  Gunsten  des  Kur.
fürsten  seine  Lösung,  denn  die  Städte  traten  ihm  einen  Theil  ihres  Grund  und
Bodens  an  der  langen  Brücke  längs  der  Spree  ab,  um  auf  demselben  eine