Gerlchtsverfassung.
Gerichtsverfassung.
machten Klagsache. Schätzung von Amtswegen.
S. 347. — Art. 9. Zuständigkeit
des Einzelnrichters bei Klagenhäufung. S.
347—348. — Art. 10. Juständigkeit des
Einzelnrichters bei Widerklagen. S. 348.—
Art. 11. Bermittlungsamt der Landgerlchte.
S. 348 —349. — Art. 12. Rechtsverbindlichkeit
der vor Bermittlungsbehörden errichteten
Verglelche. S. 319. — Art. 13. Be’-stimmungen
über das beschleunigte Verfahren.
Die Bestimmung im s. 11 Absagt 2 des Gesetzes
vom 17. November 1837, einige Verbesserungen
der Gerichtsordnung betr., ist
aufgehoben. S. 319—350. — Art. 14.
Bei den im Art. 3 Ziffer 9 und 10 bezeichneten,
sowie bri allen zum Erecutive,
Mandat-, Arest= und Concursprocesse sich
eignenden Sachen hat es bei dem fur dieselben
vorgeschriebenen Verfahren sein Berbleiben.
S. 350. — Art. 15. Versahren
bei den Bezirksgerichten. S. 350. — Art.
16. Berfahren im Concursprocesse. S. 351.
— Art. 17. Bestimmungen üder die gerichtlich
deglaubigten Abschristen und Auszüge
aus Connacten= und Hypothekenprotokollen
als Beweismittel beim Concurs und
über die Production der Originalien. S. 35.
— Art. 18. Selbstständige Besorgung der
Geschäfte der nichtstreitigen Rechtopflege bei
den Bezirksgerichten und Landgerichten durch
Gerichtebeamte als Einzelnrichter; — dann
deren Hastung und Dienstesrerantwortlichkeit;
— Aufstellung besonderer Nebenbeamten für
das Notariat und Hppothekenamt bei den
Landgerichten durch das einschlägige Appellationegericht
im Einvernehmen mit der Kreisregierung;
Bekannntmachung derselben; Anordnung
der Geschäfteauêshilse durch die Gerichtsvorstände
und Selbsterledigung einzelner
Sachen der nichtstreitigen Rechtspflege durch
Gerichtsverfassung.
Gewerbstener.
dieselben. S. 357—353. — Art. 19. Der
Beamte, welcher einen Act, der nichtstreitigen
RKechtepflege aufgenommen oder bestätiget hat,
kann, wenn daräber ein Streit entstehtl, keine
richterliche Thätigkeit bezüglich jenes Rechtsstreites
ausüben. S. 353 —354. — Nrt. 40.
Von der Voruntersuchung bei den Bezirksgerichten.
S. 354 —355. — Art. 21. Aufstellung
der Untersuchungsrichter und Berthellung
der Geschäfte, dann Stellvertretung.
S. 355—356. — Art. 12. Aburtheilung
in I. Instanz. Aburtheilung in II. Instanz.
Zuständigkeit des Oberarpellationsgerichts in
seiner Eigenschaft als III. Instanz 2c. S. 356.
Art. 23. Von der commissionellen Behandlung
der Civil= und Strafsachen. S. 356
—357. — Art. 24.- Collegiale Berathung
und Beschlußfaffung der Bezirksgerichte. S.
357. — Act. 25. Vervollständigung der
Gerichtemitglieder. S. 357. — Art. 26.
Vertretung der Stelle des Vorstandes. —
S. 358. — Art. 217. Von den Ausfertigungen.
S. 358. — Art. 238. Bescheldung
administrativ-contentisser Rechtssachen und polizeilicher
Untersuchungssachen. — S. 358.
— Art. 29. Eintrikt der Wirksamkelt des
Gesetzes und transirorische Bestimmungen. S.
359 — 360. — Art. 30. Vorbehalt des
weiteren Vollzuges des Gesetzes vom 75. Jull
1850, „die Gerichtsverfassung betr.“ 2c. S.
360. — Art. 31. Die Bestlmmungen im
Art. 12 des Geseges vom vom 4. Juni 1848,
„die Grundlagen der Gesehgebung u. s. w.
betr.“ sind für das ganze Künlgreich mit dem
Tage der Einführung gegenwärtigen Gesetzes
aufgehoben.
Königlich allerhöchste Sanction dleses Gesetzes
im Landtags-Abschiede. S. 109.
Gewer bsteuer. Gesetz, die Gewerbsteuer betr.
S. 139—332.