Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiundsechzigster Jahrgang. 1901. (62)

1901  20

Juge  4#
Rrankheitsbescheinigung.
#31  des  Invalidenversicherungsgesetzes.)
D  (Name)  in  (Wohnort)  geboren
im  Jahrre  (Geburtson)  Kreis  (Verwallungsbezirk)
(Milglied  der  unterzeichneten  Krankenkasse),  war  vom
bis  zum  .  krank  und  erwerbsunfähig.

Der  Erkrankte  hatte  sich  die  Krankheit  weder  vorsätzlich  noch  bei  Begehung  eines  durch
strasgerichtliches  Urtheil  sestgestellten  Verbrechens  oder  durch  schuldhafte  Betheiligung  bei
Schlägereien  oder  Ranfhändeln  oder  durch  Trunksälligkeit  zugczogen;  er  war  vor  Beginn  der
Krankheil  der  Invalidenversicherungspflicht  unterworfen  und  hatie  berufsmäßig  und  nicht  lediglich
vorübergehend  Lohnarbeit  verrichtet.

,  den

Der  Parstand  der  Krankenhasse.
(I.  S.)