II. Civilrecht. A. Allgemelne Lehren. 249
V. Von den Handlungen.
1) Mangel der Willensbestimmung. Wegen
mangelnder Diepositionsfähigkeit nichtige Geschäfte werßen
nach Wegfall des Nichtigkeitsgrundes durch die bloße Anerkennung
allein nicht zur Existenz gebracht. XLIV, 237.
Rechtsgeschäfte Minderjähriger ohne Vormund bezw. Vater.
Entsteht hieraus eine naturalis obligatio gegen die Minorennen?
XIIII, 127. Anspruch gegen Mündel von ohne
den Vormund geschlossenen Rechtsgeschäften. XII, 231.
Rechtliche Unfähigkeit der Wahnsinnigen und e ebdindige
zum Abschuß giltiger Rechtsgeschäfte. Eß. 1
2) Willenserklärung. Nala üdes *8 XLI,
278. Böser Glaube des Stellvertreters bei Rechtsgeschäften.
b 93. Anerkenntniß eines Nechtes, besten Bedeutung.
XI, 72. Excoptio metus. CB. ·
s) Rechtsgeschäfte. l bezüglich einer
Schuld von mehr als 50 Thalern. Erforderniß der Schrlftlichkeit.
Preuß. Landr. XLI, 105. Verträge über Abstand
von Konkurrenz bei öffentlichen Versteigerungen. XLI, v3
Kandlungen gegen gute Sitten. Preuß. Landr. EB.
321.
4) Renbestimmungen. Nebenabreden. *
Landr. EB. III, 71. Conditio oder dios. EB. IV, 180.
Bedingung erst im —i des Rechtsstreits eingetreten. t
Landr. EB. III, 69. Beweislast der Behauptung von
dem Rechtegeschäfte wbeisels ten Bedingungen. 8,
XLI, 7 Tn , 214. Veweislast bei
der Entgegnung, das Aachisgalln * unter einer Suspensivbedingung
geschlossen. XLIV, 202. Desgleichen, das geltend
gemachte Rechtsgeschäft, nicht i 54. sondern für einen
Dritten geschlossen zu haben. XII, 8
VI. Raum= und Zeitverhältnisse.
1) Besitz. Das heutige posltive und nationale Besitzrecht
in seiner Unabhängigkeit von der römischen possessio
von K. J. Seitz. XLV, 415. Grundlagen einer Geschichte
der römischen possessio von K. J. Seitz. L, 208. Heutiges
deutsches Besitzrecht ohne animus demini an Kirchenund
Synogogenstühlen. L, 257, 275. Besitzerwerb durch
Stellvertreter. Erforderniß auf Seiter des Tradenten. Bayer.
Landr. XII, 314. Beslerwerb durch bloße Tradition.
XLII, 138. Besitzerwerb durch den Mandatar nach bayer.
Landr. XIIV, 28. Besitz eines negativen Rechtes. Erwerbung.
Pr. Landr. EB. III, 66, 109. Erwerbung
bes Anspruches auf eine Leistung in Folge Besitzes in rechtsverjährender
Zeit auf Grund der Geltendmachung derselben