Volltext : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XLI bisXL. (51a)

II.  Civilrecht.  A.  Allgemelne  Lehren.  249

V.  Von  den  Handlungen.

1)  Mangel  der  Willensbestimmung.  Wegen
mangelnder  Diepositionsfähigkeit  nichtige  Geschäfte  werßen
nach  Wegfall  des  Nichtigkeitsgrundes  durch  die  bloße  Anerkennung
  allein  nicht  zur  Existenz  gebracht.  XLIV,  237.
Rechtsgeschäfte  Minderjähriger  ohne  Vormund  bezw.  Vater.
Entsteht  hieraus  eine  naturalis  obligatio  gegen  die  Minorennen?
  XIIII,  127.  Anspruch  gegen  Mündel  von  ohne
den  Vormund  geschlossenen  Rechtsgeschäften.  XII,  231.
Rechtliche  Unfähigkeit  der  Wahnsinnigen  und  e  ebdindige
zum  Abschuß  giltiger  Rechtsgeschäfte.  Eß.  1

2)  Willenserklärung.  Nala  üdes  *8  XLI,
278.  Böser  Glaube  des  Stellvertreters  bei  Rechtsgeschäften.

b  93.  Anerkenntniß  eines  Nechtes,  besten  Bedeutung.
XI,  72.  Excoptio  metus.  CB.  ·

s)  Rechtsgeschäfte.  l  bezüglich  einer
Schuld  von  mehr  als  50  Thalern.  Erforderniß  der  Schrlftlichkeit.
  Preuß.  Landr.  XLI,  105.  Verträge  über  Abstand
von  Konkurrenz  bei  öffentlichen  Versteigerungen.  XLI,  v3
Kandlungen  gegen  gute  Sitten.  Preuß.  Landr.  EB.

321.

4)  Renbestimmungen.  Nebenabreden.  *
Landr.  EB.  III,  71.  Conditio  oder  dios.  EB.  IV,  180.
Bedingung  erst  im  —i  des  Rechtsstreits  eingetreten.  t
Landr.  EB.  III,  69.  Beweislast  der  Behauptung  von
dem  Rechtegeschäfte  wbeisels  ten  Bedingungen.  8,

XLI,  7  Tn  ,  214.  Veweislast  bei
der  Entgegnung,  das  Aachisgalln  *  unter  einer  Suspensivbedingung
  geschlossen.  XLIV,  202.  Desgleichen,  das  geltend
  gemachte  Rechtsgeschäft,  nicht  i  54.  sondern  für  einen
Dritten  geschlossen  zu  haben.  XII,  8

VI.  Raum=  und  Zeitverhältnisse.

1)  Besitz.  Das  heutige  posltive  und  nationale  Besitzrecht
  in  seiner  Unabhängigkeit  von  der  römischen  possessio
von  K.  J.  Seitz.  XLV,  415.  Grundlagen  einer  Geschichte
der  römischen  possessio  von  K.  J.  Seitz.  L,  208.  Heutiges
  deutsches  Besitzrecht  ohne  animus  demini  an  Kirchenund
  Synogogenstühlen.  L,  257,  275.  Besitzerwerb  durch
Stellvertreter.  Erforderniß  auf  Seiter  des  Tradenten.  Bayer.
Landr.  XII,  314.  Beslerwerb  durch  bloße  Tradition.
XLII,  138.  Besitzerwerb  durch  den  Mandatar  nach  bayer.
Landr.  XIIV,  28.  Besitz  eines  negativen  Rechtes.  Erwerbung.
  Pr.  Landr.  EB.  III,  66,  109.  Erwerbung
bes  Anspruches  auf  eine  Leistung  in  Folge  Besitzes  in  rechtsverjährender
  Zeit  auf  Grund  der  Geltendmachung  derselben