Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

8.

sache  von  dem  Gerichtshofe  zu  Ellwangen
  zwischen  dem  Rentamtmann  Hafner
zu  Niederalfingen,  nunmehr  dessen  Er
ben,  Bekl.,  Aten,  nun  Anten,  und  Samson
  Binswanger  zu  Augsburg,  Kl.,  Anten,
  nun  Aten,  eine  Forderung  aus  einer
Intercession  von  798fl.  Hauptschuld  nebst
Zinsen  aus  598  fl.  seit  dem  20.  März  1812
betreffend,  theils  die  eingewendete  Berufung
  wegen  Mangels  an  einer  gegründeten
  Beschwerde,  unter  Verurtheilung
der  Anten  in  die  Kosten  dieser  Instanz

nicht  angenommen,  theils  durch  Ordination

  die  Sache  an  den  Richter  zweiter  Instanz
  zurückgewiesen.

In  der  Ationssache  von  dem  Gerichtshofe
  zu  Ellwangen  zwischen  Lorenz  Göß,
von  Bartenstein,  Kl.,  Anten  Wieder-Anten,
  und  Oser  Bär,  von  Mulfingen,
Bekl.,  Aten,  Wieder-Aten,  Ansprüche
aus  einer  Erbschafts-Abtretung  betreffend,
  wurde  durch  Erkenntniß  vom  2:5.
Oktober,  publ.  den  9.  November,  die
eingewandte  Berufung  für  verlassen  erklärt.
  (d.  1o.  Dec.)

Den  13.  December  wurde  in  der  Ationssache

  von  dem  Gerichtehofe  zu  Ulm  zwischen
  Johann  Georg  Ege,  von  H##genbüch

und  Consorten,  Bekl.,  Anten,  Wieder-Anten,
  und  der  Fürdktlich  v.  Metternichschen
  Gutsherrschaft  zu  Ochsenhausen,

Kl.,  Atin,  Wieder-Atin,  Reps-Zehnten
betreffend,  das  den  4.  März  1824  erffnete
  Erkenntniß  voriger  Instanz  unter
Vergleichung  der  Kosten  abgeandert.

10.  In  der  Ationssache  von  dem  Gerichtshofe

  zu  Ellwangen  zwischen  Johann
Schlenk,  von  Künhofen,  K.  Baiernschen
Landgerichts  Hersbruk,  Vorkl.,  Wiederbekl.,
  Qaten,  Aten,  Mit-Anten,  nun
Wieder-Anten,  und  Christoph  Halbritter,
  Schenkwirth  zu  Crailsheim,  Vorbekl.,
  Wiederkl.,  Onten,  Anten,  Aten,
nun  Wieder-Aten,  die  Gültigkeit  eines
Hopfenkaufs  in  der  Vor=  und  die  Zurückforderung
  einer  Richtschuld  in  der
Nachklage  betreffend,  wurde  durch  Erkenntniß
  vom  15.  Obtober,  publ.  den
5.  Rovember,  die  eingewandte  Berufung
  unter  Verurtheilung  des  Anten  in
die  Kosten  dieser  Instanz  für  verlassen
erklért.  (d.  15.  Dec.)

Den  15.  December  wurde:

1.  In  der  Ationssache  von  dem  Gerichtshofe

  zu  Eßlingen  zwischen  Georg  Octtinger
  zu  Großbottwar,  als  Pfleger  der
unmündigen  Magdalene  Räser  allda,
Luten  in  dem  Concurs  des  Jakob  Kucher
daseiöf,  Anten,  Onten,  Wieder-Anten,
und  Andreas  Bertsch,  als  Pfeger  der
Jakob  Kucherschen  Kinder,  Mit-Luten,
Aten,  Qaten,  Wieder-Aten,  Absonde-