Full text : Blätter für Rechtsanwendung. III. Ergänzungsband. (47a)

Relchsgerichtliche  Entscheidungen.  411

Klage  durch  das  Landesrecht  nicht  entzogen  werdem
S.  III  681/80.  Urth.  v.  19.  April  1881.  (##O:
"  231  mit  §.  51.)  ..

Der  Einwand  deß  Revisionsbeklagten,  daß  bie
Revision  (des  Klägers  gegen  das  die  Klagabweisung
bestätigende  Urtheil  des  Oberlandesgerichtes)  schon
deshalb  von  vornherein  zu  verwerfen  sei,  weil  der
Kläger  durch  sein  Vorbringen  in  der  Berufungsinstanz
eine  Klagänderung  vorgenommen  habe  und  die  gegentheilige
  Entscheidung  des  Berufungsgerichts  eine  irrige
sei,  verdient  keine  Berücksichtigung.  Denn  die  Bestimmung
  der  Unanfechtbarkeit  der  „Entscheidung,
daß  eine  Aenderung  der  Klage  nicht  vorliege“  ist
nicht  blos  dahin  zu  verstehen,  daß  der  Beklagte  nicht
berechtigt  sei,  wegen  Irrigkeit  des  Grundes  des
Nichtvorliegens  einer  Klagänderung  das  die  Klage
zulassende  Urtheil  anzufechten  und  dessen  Abänderung
  dahin,  daß  die  Klage  wegen  Klagänderung  abzuweisen
  sei,  zu  verlangen,  sondern  die  Tendenz  des
Gesetzgebers  geht  weiter.  Jede  Nachprüfung  der
Frage,  ob  Klagänderung  vorllege,  soll  ausgeschlossen
sein,  wenn  der  erkennende  Richter  über  diese  Frage
in  verneinendem  Sinne  sich  ausgesprochen  hat,  gleichviel
  ob  er  die  Klage  zugelassen  oder  aus  einem  anderen
  Grunde  abgewiesen  hat.  Indem  der  Gesetz
geber  die  Anfechtung  eines  Urtheils  insofern  und  insoweit
  ausschließt,  als  dasselbe  auf  der  Annahme,
eine  Klagänderung  liege  nicht  vor,  beruht,  faßt  er
das  Aussprechen  dieses  Grundes  als  eine  selbstständige
  „Entschelidung“  auf,  welcher  zugleich,  wenigstens
  für  den  betreffenden  Prozeß,  sofortige  Rechtskraft
  beigelegt  wird.  Mit  dieser  Auffassung  würde
unverträglich  sein,  dem  Beklagten  die  Befugniß  zuzugestehen,
  zum  Zweck  der  Aufrechthaltung  des  ihm
günstigen  Urtheils  die  Frage,  ob  Klagänderung  vor-