Metadata : Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebzehnter Band. 1872-1874. (17)

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Concessionsbedingungen

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die  Eisenbahn  Mehltheuer-Weida.
8.  1.

Der  unter  dem  Namen:
Mehltbeuer-Weidaer  Eisenbahn-Gesellschaft
zusammengetretenen  Acklengesellschaft  wird  zum  Baue  und  Betrlebe  einer  zwelglelsigen
Locomotivelsenbahn,  welche  von  Mehltheuer  aus  durch  das  Trlebesthal  nach  Weida  geführt
und  an  den  Endpunkten  einerseits  mit  der  sächsisch  bayerschen  Staatsbahn,  andererselts
mit  der  Gera-Eichichter  Bahn  in  unmittelbaren  Schienenanschluß  gebracht  werden  soll,
unter  nachfolgenden  Bedingungen  und  näheren  Bestimmungen  Concession  ertheilt.

5S.  2.

Die  Gesellschaft  soll  befugt  sein,  den  Betrieb  einer  anderen  anschließenden  Eisenbahnverwaltung
  zu  überlassen.  Die  Wahl  dieser  Verwaltung  und  das  mit  ihr  zu  treffende
Abkommen  unterliegen  jedoch  der  Genehmigung  der  Regierungen  der  vier  von  der  Bahn
getroffenen  Staaten.

8.  3.

Die  Gesellschaft  hat  ihr  Domicil  und  den  Sih  ihrer  Verwaltung  in  Plauen  zu
nehmen  und  sind  deshalb  für  alle  inneren  Angelegenheiten  der  Gesellschaft  die  im  Königrelche
  Sachsen  bestehenden  Vorschristen  maßgebend.

Der  ordentliche  Gerichtsstand  der  Gesellschaft  ist  bei  der  für  die  Stadt  Plauen
zuständigen  Gerichtsbehörde,  unbeschadet  jedoch  des  besonderen  Gerichtsstandes,  welchen
die  Gesellschaft  vor  anderen  Gerichtsstellen  nach  den  betrefsenden  Landesgesehzgebungen
anzuerkennen  hat.

S.  4.

Die  Ordnung  der  inneren  Angelegenheiten  der  Gesellschaft  ist  Sache  des  Gesellschaftsstatuts,
  dessen  Eintragung  in  das  Handelsregister  des  Handelsgerichts  Plauen  zu
bewirken  ist.

Dieses  Statut  dark  jedoch  nichts  enthalten,  was  den  gegenwärtigen  Concessionsbedingungen
  und  dem  darüber  unker  den  betheiligten  Reglerungen  abgeschlossenen  Vertrage
  widerspricht.  Abändekungen  des  Statuts  unterliegen,  soweil  sie  zugleich  Abänderungen
  der  Vertrags=  oder  Concessionsbedingungen  enthalten,  der  Genehmigung  der  Reglerungen.
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