Full text : Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band XIV. Das Staatsrecht des Großherzogtums Oldenburg. (14)

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Zinskupons  können  weder  aufgeboten,  noch  amortisirt  werden;  doch  soll
demjenigen,  welcher  den  Verlust  von  Zinskupons  vor  Ablauf  der  vierjährigen
Verjährungsfrist  bei  der  Kreisvertretung  anmeldet  und  den  stattgehabten  Besitz
der  Zinskupons  glaubhaft  nachweist,  nach  Ablauf  der  Verjährungsfrist  der  Betrag
der  angemeldeten  und  bis  dahin  noch  nicht  vorgekommenen  Zinskupons  ausgezahlt
  werden.

K.  8.

Für  die  Sicherheit  der  durch  diese  Anleihe  eingegangenen  Verpflichtungen

haftet  der  Oberbarnimsche  Kreis  mit  seinem  Vermögen.

g.  9.

Die  Obligationen  werden  von  einer  fuͤr  diese  Angelegenheit  gewaͤhlten
Kreiskommission  eigenhaͤndig  unterschrieben,  die  Zinskupons  werden  mit  den
gedruckten  Namen  von  drei  Mitgliedern  dieser  Kommission  versehen  und  von
einem  Kreisbeamten  eigenhaͤndig  kontrasignirt.

Provinz  Brandenburg,  Regierungsbezirk  Potsdam.

Oberbarnimsche  Kreis-Obligation

Littr.  .  .  .  .  .  %
über  Thaler.
Der  Oberbarnimsche  Kreis  verschuldet  dem  Inhaber  dieser  Schuldverschreibung
die  Summe  voo  .  .  .  .  .  ..  Thalern,  deren  baarer  Empfang  hierdurch  bescheinigt
wird.

Diese  Summe  bildet  einen  Theil  der  Anleihe,  welche  der  Oberbarnimsche
Kreis  auf  Grund  des  Kreistagsbeschlusses  vom  5.  September  1865.  und  des
Allerhöchsien  Privilegil  dv.0or  (Gesetz-Samml.  .  .  .  .  .  Seite  ..  ...  )
aufgenommen  hat.

Der  umstehend  abgedruckte  Plan  enthaͤlt  die  Bedingungen  der  Anleihe
und  es  erfolgt  die  Zuruͤckzahlung  des  aufgenommenen  Kapitals  durch  Ausloosung
und  jaͤhrliche  Amortisation  einzelner  Obligationen.

Bis  zur  Amortisation  wird  das  Kapital  mit  jaͤhrlich  fuͤnf  Prozent  in
halbjaͤhrlichen  Terminen  verzinst.

Mit  dieser  Obligation  sind  zugleich  .....  Stuͤck  Zinskupons  und  ein
Talon  ausgegeben.
Freienwalde  a.  d.  O.,  den  nnnn  ..  18.
Die  Kreisständische  Kommission.
(Unterschriften.)

Pro-