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für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wittlich gehörige Gemeinde Hetzerath,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neumagen gehörige Gemeinde Thalfang
am 15. Januar 1896 beginnen soll.
Berlin, den 10. Dezember 1895.
Der Justizminister.
Schönstedt.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. Mpril 1872 (Gesetz-Samml. S. 357)
sind bekannt gemacht:
1) der Allerhöchste Erlaß vom 13. Juni 1895, durch welchen genehmigt
worden ist, daß das der Pommerschen Hypotheken-Aktienbank unterm
d4 Hrtaber—n ertheilte Privilegium zur Ausgabe von auf den Inhaber
lautenden Hypotheken-Pfandbriefen und Kommunal-Obligationen auch
unter den Aenderungen fortbestehen bleibt, welche in dem nach den Beschlüssen
der ordentlichen Generalversammlung vom 28. Februar 1895
zusammengestellten Nachtrage zum Statute bezeichnet sind, durch das
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin
Nr. 46 S. 444, ausgegeben am 15. November 1895)
2) der Allerhöchste Erlaß vom 13. Juni 1895, betreffend die Herabsetzung
des Zinsfußes der von der Stadt Siegen auf Grund des Allerhöchsten
Privilegiums vom 10. Dezember 1884 aufgenommenen Anleihe von
4 auf 3½ Prozent, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu
Arnsberg Nr. 29 S. 463, ausgegeben am 20. Juli 1895;
3) die Allerhöchste Konzessionsurkunde vom 31. Juli 1895, betreffend den
Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Hildesheim über Clauen und
Schwiecheldt nach Hämelerwald durch die Hildesheim-Peiner-Kreis-Eisenbahngesellschaft,
durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Hildesheim
Nr. 46 S. 339, ausgegeben am 15. November 1895);
4) der Allerhöchste Erlaß vom 4. Oktober 1895, betreffend die Verleihung
des Rechts zur Chausseegelderhebung an den Kreis Gardelegen für die
von den betheiligten Gemeinden erbaute Chaussee von der Kaltendorf-Weteritzer
Chaussee über Peckfitz nach Köckte, durch das Amtsblatt der
Königl. Regierung zu Magdeburg Nr. 46 S. 447, ausgegeben am
16. November 1895/
CTr. 9796.)