Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

–  5567  —

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Wittlich  gehörige  Gemeinde  Hetzerath,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Neumagen  gehörige  Gemeinde  Thalfang

am  15.  Januar  1896  beginnen  soll.

Berlin,  den  10.  Dezember  1895.

Der  Justizminister.
Schönstedt.

Bekanntmachung.

Nach  Vorschrift  des  Gesetzes  vom  10.  Mpril  1872  (Gesetz-Samml.  S.  357)
sind  bekannt  gemacht:

1)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  13.  Juni  1895,  durch  welchen  genehmigt
worden  ist,  daß  das  der  Pommerschen  Hypotheken-Aktienbank  unterm
d4  Hrtaber—n  ertheilte  Privilegium  zur  Ausgabe  von  auf  den  Inhaber
lautenden  Hypotheken-Pfandbriefen  und  Kommunal-Obligationen  auch
unter  den  Aenderungen  fortbestehen  bleibt,  welche  in  dem  nach  den  Beschlüssen
  der  ordentlichen  Generalversammlung  vom  28.  Februar  1895
zusammengestellten  Nachtrage  zum  Statute  bezeichnet  sind,  durch  das
Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Potsdam  und  der  Stadt  Berlin
Nr.  46  S.  444,  ausgegeben  am  15.  November  1895)

2)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  13.  Juni  1895,  betreffend  die  Herabsetzung
des  Zinsfußes  der  von  der  Stadt  Siegen  auf  Grund  des  Allerhöchsten
Privilegiums  vom  10.  Dezember  1884  aufgenommenen  Anleihe  von
4  auf  3½  Prozent,  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu
Arnsberg  Nr.  29  S.  463,  ausgegeben  am  20.  Juli  1895;

3)  die  Allerhöchste  Konzessionsurkunde  vom  31.  Juli  1895,  betreffend  den
Bau  und  Betrieb  einer  Eisenbahn  von  Hildesheim  über  Clauen  und
Schwiecheldt  nach  Hämelerwald  durch  die  Hildesheim-Peiner-Kreis-Eisenbahngesellschaft,
  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Hildesheim
  Nr.  46  S.  339,  ausgegeben  am  15.  November  1895);

4)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  4.  Oktober  1895,  betreffend  die  Verleihung
des  Rechts  zur  Chausseegelderhebung  an  den  Kreis  Gardelegen  für  die
von  den  betheiligten  Gemeinden  erbaute  Chaussee  von  der  Kaltendorf-Weteritzer
  Chaussee  über  Peckfitz  nach  Köckte,  durch  das  Amtsblatt  der
Königl.  Regierung  zu  Magdeburg  Nr.  46  S.  447,  ausgegeben  am
16.  November  1895/

CTr.  9796.)