119
Lund gewandt zu haben, denn vom neu,gewordenen Erzbischof
schien er auch wohl eine Gefälligkeit mehr als gewoͤhnlich
erwarten zu koͤnnen. Hierauf aber wandte er sich doch
noch in einem besondern Schreiben an alle daͤnische Bischoͤfe.
Jener, der Erzbischof, war wenigstens in nachfolgenden Zeiten
sein General-Collecteur *). Vielleicht auch, daß er schon
damals ähnliche Aufträge erhalten hatte.
Vom König war demnach hier gar nicht die Rede. Er
hatte nichts zu zahlen; er scheint nicht einmal die Einrichtung
einer solchen Collecte gemacht zu haben, sondern es war
eine Einrichtung von den Bischdfen getroffen. Aber auch
selbst die Bischöfe hatten nichts zu entrichten, oder waren wenigstens
nicht verpflichtet, eine gewisse Summe beizutragen,
sondern sie ließen nur alljährlich einmal in ihren Dioͤcesen
die Sammlung veranstalten.
Der Pabst, der diese Sammlung hier betreibt, spricht
dabei noch in einem so milden, sanften Tone, wie bloß der
spricht, der mehr um eine Gefälligkeit bittet, als an Pflicht
und Schuldigkeit erinnern will. Er wünscht, daß sie besorgt
seyn möchten, damit die römische Kirche hier nicht weiterhin
Schaden leide; er erwartet von ihrer Klugheit, daß sie ihm
den vollen Genuß der milden Beiträge der frommen Dänen
verschaffen würden.
Wenn einer der Bischöse selbst etwas für sich zu zahlen
gebabt härte, so wäre es im libro Censunm eben so ausdrücklich
bemerkt worden, wie es bei Schweden und andern
S. die Urkunde Innocenz III. von 1204 in Brequign) et al
Dorto du Theil diplomala . . ad res Francicas Peclantia
(Uaris 1791 sol.) T. II. P. II. p. 580. Auch im Münterschen
Magazin für Kirchenrecht und Kirchengeschichte des Nordens,
I. B. S. 179. Rainald ad a. 1204 gedenkt bloß derselben.