Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1896. (87)

 

 

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1896.  XXI

Datum  usgegeben  Nr.  Nr.

res  *  Inhal  t.  bes  tes  Seite.
Gesetzes  c..  Berlin.  Stücks.  Gesetzes.
1896.  1896.

30.  März.  1.  März.Gesetz,  betr.  die  Feststellung  des  Staatshaus-  7  9816.  47.
halts-Etats  für  das  Jahr  vom  I.  April
1896/97.

30.  —  31.  —  Gesetz,  betr.  die  Erzinzung  der  Einnahmen  7.  9816.  74.
in  dem  Staatshaushalts.  Etat  für  das
Jahr  vom  1.  April  1896/97.

30.  —  16.  Mai.  Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Verleihung  der  Rechte  11.  —  93.
einer  juristischen  Person  an  den  Bremberger  Nr.  10.
Reisseverband  zu  Bremberg  im  Kreise  Jauer.

30.  —  29.  —  Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Genehmigung  der  von  12.  —  98.
der  Generalversammlung  des  Pommerschen  Nr.  3.
Landkreditverbandes  zu  Stettin  beschlossenen
  Aenderungen  und  Zusätze  zu  dem
revidirten  Verbandsstatute.

30.  —  19.  Juni.  Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Herabsetzung  des  Zins-  15.  —  121
fußes  der  von  dem  Kreise  Schubin  anf  Nr.  2
Grund  der  Allerh.  Brivilegien  vom  24.  Januar
  1884  und  7.  Juli  1886  ausgegebenen
Anleihescheine  von  4  auf  3  ½  Prozent.

30.—  13.  Juli.  Statut  für  die  Niengrabener  Auewiesen  —  153.
genossenschaft  in  Niengraben  im  Kreise  Nr.  1.
Ninteln.

30.  II.  Septbr,  Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Genehmigung  der  von  23.  —  176.
der  Generalversammlung  des  Vommerschen  r.  I.e
Landkreditverbandes  zu  Stettin  am  26.No
vember  1895  beschlossenen  Aenderungen  und
Zusätze  zu  dem  revidirten  Verbandsstatut.

J.  April.  1  Juni.,  Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Genehmigung  eines  15.  122.
Nachtrags  zu  den  statutarischen  Bestimmungen  Nr.
des  Neuen  Brandenburgischen  Kredit.
instituts.

7.  —  S.  —  Allerh.  Erlaß,  durch  welchen  der  Landgemeinde  13.  —  105.

Nr.  4.

 

 

Trebnitz  im  Kreise  Weißenfels  das  Recht
verliehen  worden  ist,  zur  Ausführung  der  geplanten
  Wasserleitung  das  Grundeigenthum,
durch  welches  die  Röhrenleitung  von  den  Quellen
in  den  Gemarkungen  Priesen  und  Hollsteitz
durch  die  Gemarkung  Oberschwöditz  nach  der
Gemarkung  Trebnitz  gelegt  werden  soll,  mit
einer  dauernden  Beschränkung  zu  kolasten.