Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1896. (87)

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für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Trier  gehörige  Gemeinde  Schweich,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Wanveiler  gehörigen  Gemeinden
Heilhausen,  Hölschen  und  Krautscheid,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Wittlich  gehörige  Gemeinde  Oberöfflingen

am  15.  Dezember  1896  beginnen  foll.
Berlin,  den  9.  November  1896.

Der  Justizminister.
Schönstedt.

 

 

(Nr.  9860.)  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für
"  einen  Theil  des  Bezirks  des  Amtsgerichts  Northeim.  Vom  14.  November  1896.

A#  Grund  des  K.  35  des  Gesetzes  über  das  Grundbuchwesen  in  der  Provinz
Hannover  (Gesetz  Samml.  1873  S.  253,  1879  S.  11)  bestimmt  der  Justigminister,
daß  die  zur  Anmeldung  von  Ansprüchen  behufs  Eintragung  in  das  Grundbuch
im  §.  32  jenes  Gesetzes  vorgeschriebene  Ausschlußfrist  von  sechs  Monaten

für  den  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Northeim  gehörigen  Gemeindebezirk

Suterode

am  15.  Dezember  1896  beginnen  soll.

Berlin,  den  14.  November  1896.

Der  Justizminister.
Schönstedt.

 

 

Bekanntmachung.

Nech  Vorschrift  des  Gesetzes  vom  10.  April  1872  (Geset=  Samml.  S.  357)
sind  bekannt  gemacht:
1)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  18.  Dezember  1895,  betreffend  die  Festrmsd
  des  Zinsfußes  der  von  dem  ronenzulrertend  von  Westpreußen
auf  Grund  des  Allerhöchsten  Privilegiums  vom  12.  Mai  1894  auszugebenden
  Anleihescheine  auf  3  oder  3½  Prozent,  durch  die  Amtsblätter
der  Königl.  Regierung  zu  Danzig,  Jahrgang  1896,  Nr.  8  S.  50,
ausgegeben  am  22.  Februar  1896,
der  Königl.  Regierung  zu  Marienwerder,  Jahrgang  1896)  Nr.  8
S.  58,  ausgegeben  am  20.  Februar  1896)
(Nr.  9859—9860.)