Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1896. (87)

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und  auf  der  Rückseite  die  Initialen  Unseres  Namens  mit  darüber  schwebender
Königlichen  Krone,  daneben  den  Tag  der  Stiftung  dieses  Ordens  und  als  Umschrift
  die  Devise  trägt  „Wirke  im  Andenken  an  Kaiser  Wilhelm  den  Großen“.
Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenbändigen  Unterschrift  und  beigedrucktein
Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Verlin  Schloß,  den  18.  Januar  1896.

d.  S)  Wilhelm.
Fürst  zu  Hohenlohe.  v.  Voetticher.  Frhr.  v.  Verlepsch.  Migquel.
Thielen.  Bosse.  Vronsart  v.  Schellendorff.  Frhr.  v.  Marschal.
Frhr.  v.  Hammerstein.  Schönstedt.  Frhr.  v.  d.  Recke.

 

(Nr.  9800.)  Allerhöchster  Erlaß  vo#en  30.  Dezember  1895,  betreffeud  die  Erhebung  von
Gebühren  für  die  Genehmigung  und  Beaufsichtigung  von  Neubauten,  Umbauten
  und  anderen  banlichen  Herstellungen  in  densenigen  Gemeinden  und
Landestheilen,  in  denen  die  Baupolizei  durch  Staatsbeamte  verwaltet  wird,

und  die  Feststellung  der  bezüglichen  Tarife.
A#  den  Vericht  vom  14.  Dezember  d.  J.  will  Ich  genehmigen,  daß  auch  in
denjenigen  Gemeinden  und  Landestheilen,  in  denen  die  Baupolizei  durch  Staatsbeamte
  verwaltet  wird,  für  die  Genehmigung  und  Beaufsichtigung  von  Neubauten,
Umbauten  und  anderen  baulichen  Herstellungen  allgemein  Gebühren  nach  den
in  den  §#.  6  und  7  des  Kommunalabgabengesetzes  vom  14.  Juli  1893  ausgesprochenen
  Grundsätzen  erhoben  und  die  bezüglichen  Tarife  durch  die  Minister
der  öffentlichen  Arbeiten  und  des  Innern  sowie  den  Finanzminister  festgestellt

werden.
Dieser  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz  Sammlung  zu  veröffentlichen.

Neues  Palais,  den  30.  Dezember  18695.
Wilhelm.
Miquel.  Thielen.  Frhr.  v.  d.  Recke.

An  den  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten,  den  Minister  des  Innern  und  den
Finanzminister.