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laut ärztlichem, seinem Gesuche beigefügten Zeugnisse
an gichtischer Ablagerung an beiden Vorfllsen leidet.
Dem Urlaubsgesuche für 3 Monate wird zu entsprechen
sein.
Seine Erlaucht Herr Graf von Waldbott-Bassenheim,
welcher um 14 tägigen Urlaub bittet.
Nachdem das seinem Gesuche beigelegte ärztliche
Zeugniß sich dahin ausspricht, daß der Herr Graf
unter 4 Wochen eine längere Reise nicht unternehmen
dürfe, wird der erbetene 14tägige Urlaub zu ertheilen
sein.
Seine Erlaucht der Herr Graf von FugZger -Kirchheim-Hoheneck,
welcher ein mit ärztlichem Zeugnisse
belegtes Urlaubsgesuch vorlegt.
Der für 8 Tage erbetene Urlaub wird zu gewähren
sein.
Freiherr von und zu Guttenberg, der unter Vorlage
eines ärztlichen Zeugnisses um Urlaub auf die
Dauer seines Unwohlseins bittet.
Dem Herrn Reichsrath wird Urlaub bis zu seiner
Genesung zu gewähren sein.
Seine Erlaucht Herr Graf zu Erbach-Erbach.
Der Herr Graf entschuldigen Ihr Nichterscheinen damit,
daß die Einberufung des hessischen Landtages
demnächst erfolgen werde.
Da meines Wissens der hessische Landtag noch nicht
berufen ist, wie aus dem vorstehend Gesagten ersichtlich,
eine sehr große Anzahl von Mitgliedern der Hohen
Kammer aus Gesundheitsrücksichten sich an den Berathungen
des Landtages zu betheiligen verhindertist, beantrage
ich die Einberufung Seiner Erlaucht beschliessen zu wollen.