Full text : Verhandlungen der Kammer der Reichsräthe des Königreichs Bayern in den Jahren 1870 und 1871.

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laut  ärztlichem,  seinem  Gesuche  beigefügten  Zeugnisse
an  gichtischer  Ablagerung  an  beiden  Vorfllsen  leidet.

Dem  Urlaubsgesuche  für  3  Monate  wird  zu  entsprechen
  sein.

Seine  Erlaucht  Herr  Graf  von  Waldbott-Bassenheim,
  welcher  um  14  tägigen  Urlaub  bittet.

Nachdem  das  seinem  Gesuche  beigelegte  ärztliche
Zeugniß  sich  dahin  ausspricht,  daß  der  Herr  Graf
unter  4  Wochen  eine  längere  Reise  nicht  unternehmen
dürfe,  wird  der  erbetene  14tägige  Urlaub  zu  ertheilen
  sein.

Seine  Erlaucht  der  Herr  Graf  von  FugZger  -Kirchheim-Hoheneck,
  welcher  ein  mit  ärztlichem  Zeugnisse
  belegtes  Urlaubsgesuch  vorlegt.

Der  für  8  Tage  erbetene  Urlaub  wird  zu  gewähren
  sein.

Freiherr  von  und  zu  Guttenberg,  der  unter  Vorlage
  eines  ärztlichen  Zeugnisses  um  Urlaub  auf  die
Dauer  seines  Unwohlseins  bittet.

Dem  Herrn  Reichsrath  wird  Urlaub  bis  zu  seiner

Genesung  zu  gewähren  sein.
Seine  Erlaucht  Herr  Graf  zu  Erbach-Erbach.
Der  Herr  Graf  entschuldigen  Ihr  Nichterscheinen  damit,
  daß  die  Einberufung  des  hessischen  Landtages
demnächst  erfolgen  werde.

Da  meines  Wissens  der  hessische  Landtag  noch  nicht
berufen  ist,  wie  aus  dem  vorstehend  Gesagten  ersichtlich,
eine  sehr  große  Anzahl  von  Mitgliedern  der  Hohen
Kammer  aus  Gesundheitsrücksichten  sich  an  den  Berathungen
  des  Landtages  zu  betheiligen  verhindertist,  beantrage
ich  die  Einberufung  Seiner  Erlaucht  beschliessen  zu  wollen.