Nachtrag
zum
Staatshaushalts-Etat für das Jahr vom 1. April 1897/98.
#
Kapitel.
Titel.
Ausgabe.
Gegen den Etat
für 1. April 1897)08
Zugang
Mark.
Abgang
Mark.
37a. 1.
24a.
Dauernde Ausgaben.
n. 1. Dotationen.
Nach Maßgabe des §F. 4 Absatz 3 Nr. 2 des
Gesetzes vom 27. März 1882 (Gesetz Samml.
S. 214), betreffend die Verwendung der
E der Eisenbahnverwaltung
Summe für sich.
Einmalige und außerordentliche
Ausgaben.
II. Finanzministerinm.
Zum Ankauf des zu Berlin am Zeughause
unter 2 gelegenen Simonschen Grundstücks
Summe II für sich.
III. Ministerium der öffentlichen
Arbeiten.
Verwaltung der Eisenbahnangelegenbeiten.
Bezirk der Eisenbahndirektion zu Cöln.
Zur Erweiterung der Bahnhofsanlagen in
Aachen, 1. Rate . . . . . . . . .. . .... . . ...
Seite für sich.
500 000
500 000