Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1897. (88)

Nachtrag

zum

Staatshaushalts-Etat  für  das  Jahr  vom  1.  April  1897/98.

 

#

Kapitel.
Titel.

Ausgabe.

Gegen  den  Etat
für  1.  April  1897)08

Zugang
Mark.

Abgang
Mark.

 

37a.  1.

 

24a.

 

Dauernde  Ausgaben.
n.  1.  Dotationen.

Nach  Maßgabe  des  §F.  4  Absatz  3  Nr.  2  des

Gesetzes  vom  27.  März  1882  (Gesetz  Samml.
S.  214),  betreffend  die  Verwendung  der
E  der  Eisenbahnverwaltung

Summe  für  sich.

Einmalige  und  außerordentliche
Ausgaben.
II.  Finanzministerinm.

Zum  Ankauf  des  zu  Berlin  am  Zeughause
unter  2  gelegenen  Simonschen  Grundstücks
Summe  II  für  sich.

III.  Ministerium  der  öffentlichen
Arbeiten.
Verwaltung  der  Eisenbahnangelegenbeiten.
Bezirk  der  Eisenbahndirektion  zu  Cöln.

Zur  Erweiterung  der  Bahnhofsanlagen  in
Aachen,  1.  Rate  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  .  ....  .  .  ...

Seite  für  sich.

500  000

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