122 Dr. med. F. A. Schmibt.
wenn wir solche auch längst hatten, ehe uns das Wort „Sport“
geläufig war — der Spiele, des Wanderns, des Schwimmens: alles
das hat aber erst dann seinen rechten Wert für den gesamten Volkskörper,
wenn tatsächlich auch die gesamte Jugend solche Übungen
betreibt. Das ist unser Ziel. Wir dürfen nicht etwa glauben,
wir wären auf diesem Gebiet allen anderen Völkern voran. Im
Gegenteil, wir sind da in manchem Betracht rückständig. Ich sehe da
nur einen Weg: das ist die pflichtmäßige Einführung eines wenn
auch bescheidenen Maßes geregelter körperlicher Ubungen für die
gesamte Jugend in diesen Jahren von 14—17. Wir kommen mit der
Freiwilligkeit nie und nimmer zu dem erstrebten Ziel. Haben wir
doch gesehen, daß selbst die Kriegsbegeisterung und die Kriegsnot
nur einen Bruchteil der Jungmannen zur freiwilligen Teilnahme an
den Wehrübungen zu bewegen vermochte und daß dieser Bruchteil
mit der Dauer des Krieges immer kleiner wurde. Wenn also selbst
in so gewaltiger Zeit der Grundsatz der Freiwilligkeit versagte:
wie will man zu hoffen wagen, daß in ruhigeren Zeiten man damit
weiter kommen werde. Eitles Bemühen! — Leider ist es sol Darum
fordern wir die Turn- oder Ubungspflicht, oder wenn Ihnen das
Wort besser gefällt, den Zwang, und zwar in Verbindung mit der
Fortbildungsschule, denn diese ist das Rückgrat der öffentlichen Erziehung
der schulentlassenen Jugend. —
Ich weiß wohl, wie vielen der Gedanke, unseren Lehrlingen außer
dem Fortbildungsschulunterrichte —der ja auchmühsam seinen Weg sich
erkämpfen mußte — auch noch pflichtmäßige Leibesübungen aufzuzwingen,
aufs äußerste widerstrebt. Allein der Streit darüber, ob Zwang
oder ob Freiheit oder „Selbstbestimmung“, ist für den, der in der
Geschichte unseres Turnwesens sich umgesehen hat, gar nichts neues.
Ich will nicht an die Uranfänge des deutschen Turnens erinnern, wo auch
die Turnerscharen, die Friedrich Ludwig Jahn in der Hasenheide
versammelte, freiwillig aus allen Arten von Schulen zusammenströmten.
Als dann nach der sogenannten Turnsperre Jahns Schüler
Maßmann 1844 nach Berlin berufen wurde zur Neueinrichtung des
Turnens, da reichte er dem Minister „Grundzüge für die künftige
Ordnung des Turnwesens“ ein, deren Satz III anhub: „Der Besuch
des Turnplatzes ist der Selbstbestimmung eines Jeden überlassen.“
Der Erfolg war denn auch, daßam ersten Sonntage. dem 14. August 1844,
2000 Turner in der Hasenheide erschienen, am zweiten Turnnachmittag
800, dann 500 und schließlich noch weniger. Aber erinnern sich nicht
manche der älteren Teilnehmer dieser Versammlung, daß auf dem
Gymnasium in den 60erund selbst70er Jahren Turnpflicht nur bis Tertia
bestand und daß von da ab aus den beiden Sekunden und Primen nur
ein Häuflein zusammen turnte, das sich zu Anfang des Schuljahres
dazu gemeldet hatte? Ich habe es wenigstens nicht anders gekannt.
Heute aber besteht auf dem Gymnasium, Realgymnasium und den
Oberrealschulen, deren Schüler bis zu 18 oder 19 Jahren zählen,
Turnpflicht mit drei Stunden wöchentlich, und Spielpflicht für einen
freien Nachmittag wird angestrebt. Dabei haben die Schüler im
Juli — oder bei uns im Westen im August bis September vier bis