Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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Viertes  Kapitel.

Ven  der  gebuishülflichen  Antersuchung.
8.  56.

Die  beschriebenen  Veränderungen,  welche  die  Schwangerschaft  an
und  in  den  Geschlechtstheilen  und  vorzugsweise  der  Gebärmutter  hervorbringt,
  erkennt  die  Hebamme  durch  die  Untersuchung.

Die  Untersuchung  ist  der  wichtigste  und  schwierigste  Theil  der
Hebammenkunst  und  erfordert  eine  große  und  immer  fortgesetzte  Uebung.
Das  Verfahren  bei  der  Untersuchung  Schwangerer  ist  wesentlich  dasselbe,
  welches  bei  der  Untersuchung  von  Gebärenden  und  Wöchnerinnen
  zur  Anwendung  kommt.  Die  besonderen  Punkte,  auf  welche  die
Hebamme  bei  der  Untersuchung  der  letzteren  achten  muß,  werden  später
  hervorgehoben  werden.

Die  Untersuchung  geschieht  sowohl  äußerlich,  als  innerlich.

S.  57.

Eine  Besichtigung  des  Unterleibes  und  der  äußeren  Geschlechtstheile
  ist  selten  nöthig.  Dagegen  besichtigt  man  die  Brüste,  um  namentlich
  die  Beschaffenheit  der  Warzen  und  des  Warzenhofes  und
der  aus  den  Warzen  aussickernden  Flüssigkeit  kennen  zu  lernen.

8.  58.

Die  Betastung  des  Unterleibes,  die  man  auch  wohl  schlechthin
  die  äußere  Untersuchung  nenunt,  ist  von  der  größten  Wichiigkeit
  und  darf  niemals  versäumt  werden.  Sie  gewährt  in  vielen  Fällen
selbst  mehr  Aufschluß,  als  die  innere  Untersuchung  und  soll  dieser
immer  vorhergehen.  Die  Frau  muß  dazu  eine  Rückenlage  einnehmen,
damit  die  Bauchdecken  möglichst  erschlafft  find.  Es  ist  nicht  nöthig,
daß  die  untersuchende  Hand  die  Theile  unminelbar  berühre,  vielmehr
können  fie  mit  dem  Hemde  oder  einem  dünnen  Tuche  bedeckt  bleiben;
jede  Entblößung  ist  sorgfältig  zu  vermeiden.  Die  Hebamme  erforscht
so  durch  aufmerksames  Befühlen  mit  den  flach  aufgelegten  Händen:

1)  die  Ausdehnung  des  Leibes;  die  Beschaffenheit  des
Nabels;