Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

122  Anhang.

angenommen;  als  beste  Einzeldarstellung  dieses  Stoffes  ist  die  in
in  der  Kohlerschen  Enzyklopädie  erschienene  Bearbeitung  von
Köbner  hervorzuheben.

Der  offtzielle  Text  der  Verfassung  sowie  der  sämtlichen
Reichsgesetze  findet  sich  im  Reichsgesetzblatt  (seit  1867,  erst
Norddeutsches  Bundesgesetzblatt,  in  Jahrgängen  zusammengefaßt);
die  Kaiserlichen  Verordnungen  sind  gleichfalls  im  Reichsgesetzblatt
  veröffentlicht,  die  Verordnungen  des  Bundesrates  meist  im
Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  (seit  1883),  die  auf  die
Kolonien  bezũglichen  Vorschriften  im  Kolonialblatt.

Buchdruckerel  Julins  Mlinkhardt,  Ceipzig.