122 Anhang.
angenommen; als beste Einzeldarstellung dieses Stoffes ist die in
in der Kohlerschen Enzyklopädie erschienene Bearbeitung von
Köbner hervorzuheben.
Der offtzielle Text der Verfassung sowie der sämtlichen
Reichsgesetze findet sich im Reichsgesetzblatt (seit 1867, erst
Norddeutsches Bundesgesetzblatt, in Jahrgängen zusammengefaßt);
die Kaiserlichen Verordnungen sind gleichfalls im Reichsgesetzblatt
veröffentlicht, die Verordnungen des Bundesrates meist im
Zentralblatt für das Deutsche Reich (seit 1883), die auf die
Kolonien bezũglichen Vorschriften im Kolonialblatt.
Buchdruckerel Julins Mlinkhardt, Ceipzig.