Stempeltarif.
Gegenstand der Besteuerung.
Steuer satz
vom
unert
Mk. ] Pf.
—.
Berechnung
der
Stempelabgabe.
besondere Billigkeitsgründe vorhanden
sind. ·
In den Fällen des § 25 der Subhastationsordnung
für die Rheinprovinzen
vom 1. August 1822 (Gesetz-Samml.
S. 195), sowie des § 39
des Gesetzes, betreffend das Theilungsverfahren
und den gerichtlichen Verkauf
von Immobilien im Geltungsbereich
des Rheinischen Rechts, vom
22. Mai 1887 (Gesetz= Samml. S.
136), bedarf die nachträgliche Erklärung
des Ansteigerers nur eines
Stempels von .....
Demselben Stempel unterliegen
Beurkundungen von Abtretungen der
Rechte aus dem Meistgebot an einen
Anderen im Sinne des § 83 Absatz 2
des Gesetzes, betreffend die Zwangsvollstreckung
in das unbewegliche Vermögen,
vom 13. Juli 1883 (Ges.=Samml.
S. 131).
Ermäßigungen und Befreiungen.
1. Kauf= und Tauschverhandlungen
zwischen Theilnehmern an einer Erbschaft
zum Zwecke der Theilung der
zu letzterer gehörigen Gegenstände.
Zu den Theilnehmern an einer
Erbschaft wird auch der überlebende
Ehegatte gerechnet, welcher mit den
Erben des verstorbenen Ehegatten
gütergemeinschaftliches Vermögen zu
theilen hat.
2. Befreit sind Verträge, durch welche
unbewegliche Sachen oder diesen
gleichgeachtete Rechte oder bewegliche
Sachen allein oder im Zusammenhange
mit anderem Vermögen
von Ascendenten an Descendenten
übertragen werden.