Full text : Unsere Sozialdemokratie im Spiegel der ersten französischen Revolution.

im  Spiegel  der  ersten  französischen  Revolution.  11

meinden.  Er  bezog  die  von  seinen  Richtern  verhängten  Bußen
und  Geldstrafen,  die  Hinterlassenschaft  Hingerichteter,  das  Ver—
mögen  der  zum  Tode  und  zur  Gütereinziehung  Verurteilten.
Er  war  der  Erbe  aller  kinderlosen  Unehelichen,  der  Eigentümer
verlorener  Sachen,  erhielt  ein  Drittel  oder  die  Hälfte  aller  auf
seinem  Boden  gefundenen  Schätze,  sowie  des  Strandgutes.  Alles
seit  zehn  Jahren  unbebaute  Land  wächst  seinem  Eigentum  hinzu.
In  Elsaß-Lothringen  ist  die  gesamte  Regierung  des  Kantons  in
seiner  Hand.  Die  Unterthanen  zahlen  ihm  für  seinen  Schutz
eine  Fürsorg-  und  Rettungssteuer,  eine  Lauer-  und  Wachtsteuer,
Ohmgeld,  Herd-  und  Herdensteuer.  Bei  jedem  Grundstücksverkauf
  erhält  er  ein  Sechstel,  bis  ein  Fünftel,  ja  ein  Viertel
des  Kaufpreises  als  Abgabe;  eine  ganze  Jahresrente  bei  jedem
Erbgang,  ebensoviel  beim  Tode  des  Herrn  oder  des  Pflichtigen.
Daneben  zieht  er  für  sich  die  Straßen-,  Weg-,  Fluß-  und  Meßzölle
auf  seinem  Gebiete  ein.  In  weiten  Landstrichen  hat  er  das
alleinige  Recht  des  Backens,  Mahlens,  der  Weinpresse,  der
Fleischerei,  des  Weinausschankes  und  damit  die  Befugnis,  alle
Einrichtungen  zu  zerstören,  welche  diesen  ihm  vorbehaltenen
Gewerbebetrieben  Konkurrenz  machen  könnten.

Eines  seiner  lästigsten  und  ungeheuerlichsten  Vorrechte  ist
sein  Jagdrecht.  Es  dehnt  sich  aus  auch  auf  die  geschlossenen
Gehege  seiner  Bauern.  Für  Wild-,  Hühner=  und  Taubenfraß
braucht  er  keinerlei  Entschädigung  zu  leisten.  In  mancher
blühenden  Landschaft  Frankreichs  werden  vor  1789  Jahr  für
Jahr  die  schönsten  Ernten,  das  Brot  von  Tausenden,  durch  die
Scharen  des  Hirschwildes,  der  Hasen,  Kaninchen,  der  Wildsauen
und  Rebhühnerschwärme  gefressen  oder  zerstört.  Von  Mai  bis
Juli  müssen  hunderte  von  Weilern  und  Dörfern  massenhafte
Nachtwachen  mit  Klappern  ausstellen,  um  ihre  Ernte  vor  dem
Hereinbrechen  des  Wildes  zu  schützen.  Jede  unbefugte  Tödtung
eines  Jagdtieres  wird  mit  den  härtesten  Freiheitsstrafen  belegt.
Und  gelingt  es,  die  Saaten  und  Gärten  vor  dem  Raubzeug  zu
schützen,  so  reitet  der  Jagdtroß  des  Herrn  bei  der  Hirsch=  und
Sauhetze  vernichtend  darüber  hin,  „als  ob“,  wie  ein  Augenzeuge