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serl. Privilegium de non appellando, das den hoͤchsten
Landesgerichten des Herzogs ein größeres Ansehen und eine
ausgebreitetere Wirksamkeit verschaffte; in vierzig Jahren,
so lang Herzog Erich II. regierte, erhielt Calenberg gar kein
kaiserliches Privilegium, wenn anders nicht Urkunden,
welche blos Vorrechte der größeren Städte bestätigten, hieher
gerechnet werden. Die vollkommenere Reformation endlich,
welche Herzog Julius seit 1560 im Wolfenbüttelschen
zeinführte, gab vollends dem dortigen Staat eine Vervollkommnung,
die nicht nur Aufmerksamkeit des thätigsten,
sondern auch Großmuth des wohlhabensten Fürsten erfoderte.
1576 Zu Helm städt wurde eine Universität gestiftet, zu deren
Erhaltung allein auch die Landstände hunderttausend Goldgulden
Capital bestimmten 9), der Herzog legte Klostereinkünfte
hinzu 5), ein Convictorium für 144 Studenten
wurde gleich anfangs errichtet 299), Professoren für alle
vier Facultäten gerufen, man ließ zwei Skelette von Paris
kommen, der Fiscal wurde befehligt, jährlich zwei Leichname
zu liefern k), und so sehr man noch über das Zerschneiden
der menschlichen Körper aufgebracht war, so ließ
doch der Herzog ein eigenes Haus dazu bauen ). Das
*) S. Ertract des Salzthalischen Landtagsabsch. in Brschw. Histor.
Händeln, I. Th. S. 284. Hiernach sind die Nachrichten
zu verbessern in Herrn von Selchow Br. Lüneb. Privatrecht,
S. 3z1.
**) Rehtm. Khist. S. 422.
%Hislorica narratio do introduct. Univ. Julioe Helmst. 1579. 4.
) Des Helmstädt. Prof. Bokels Latein. Leichenrede auf Herz.
Julius. (Wegen Mangel der Paginirung kann die Seite nicht
citirt werden.)
1) Bokel sagt noch 1589, das Anatomiren betreffend, cum res
habestur ab bumanitste hiece regionibus paulo alienior.