Kein Staat hat alle Stufen und Abwechslungen von
Verschlimmerung und Wiederherstellung so durchlaufen; in
keinem Staate hat sich die urspruͤngliche demokratische Freiheit,
recht nach einem durch ganze Jahrhunderte hindurchlaufenden
Plan, anfangs in Aristokratie, und endlich in mehr
als orientalischen Despotismus verloren; in keinem Staate
haben sich die Leidenschaften der Menschen wirksamer und
gefährlicher gezeigt, als in der Gesellschaft der chrisilichen
Kirche. Es ist der Muͤhe werth, zu sehen, wie es denn
von Anfang her gestanden habe, und durch was für mehr
oder weniger merkbare Abweichungen es geschehen sey, daß
eine Gesellschaft, die sich zum Diensie des alle Menschen
ewig liebenden Gottes vereinigte, deren Stifter selbst seine
beständig wiederholte Ermahnungen zur Liebe und Demuth
durch sein eigenes Beispiel bekräfrigte, in so vielen Perioden
ihrer Geschichte endlich ein Schauplatz menschlicher Herrschsucht
und menschlicher Bosheit geworden. Die Geschichte der Kirchengesetze,
deren Entwurf ich dem Leser vorlege, soll einige wichtige
Bcziehungen dieser Frage aufklären, und da gezeigt werden muß,
wie bald diese, bald jene in der Kirche zu befehlen gehabt
haben, wie ein Synodalschluß, welcher im vierten Jahrhundert
viellricht bloß für eine Provinz des rômischen Reichs verbindlich
war, bald in nachfolgenden Jahrhunderten für die ganze Chrisienheit
verbindlich wurde; wie eine Dekretale des rômischen
Bischofs, welche etwa anfangs bloß als guter Rath galt, endlich
für die ganze Christenheit zum unverbrüchlich heiligsten