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January juͤngsthin hieselbst eine gewisse Vergleichunge beliebet
vnd geschloßen, Vermoͤge dero mit zwarten Herzog Georg
auf vorgangene Brüderliche Cellion vnd Uberreichung gemeldtes
Hürstenthums Ealenbergk, mit allen deßen Pertinenzien,
Jubehhrungen, Dependentien, Hohciten, Retgalien,
dignileten, Würden, Recht ondt Gerechtigkeiren, auch Collalionen
aller Geist ond Weltlichen, Gräflichen, Adelichen
vndt andern Lehn, Immaßen solches weyl. Hzg. Erich der
Eltere vnd Herzog Erich der Jungere absonderlich, vnd hernacher
Herzog Friedrich Plrich, alle vnsere hochsehl. freundl.
liebe Vettern, beneben dem Fürstenthumb Wulfenbüttel beseßen,
genoßen, gebrauchet vnd annoch heutiges Tages in
seiner Conliltenz befunden wird, Im Nahmen des Allerhochsten
Gottes angetreten, davon jedoch erwehnten vusern Gebrüdern
onterschiedliche Ambter, Voigtei Srücken vf Jeit ihrer
W. relpective Lebens vnd gewisse Maße abgetretten,
dabeneben auch onter vns dreien Gebradern andere gewiße
Puncta abgeredet, Gestalt der darüber verfertigter, von vns
allen vollzogener Vertragk mit mehren bezeuget, darbey es
nun allerdings nicht verpleiben können, daß wihr Vus demnach
heute Endesgesetzten dato nochmals zusammengethan,
ondt auf trew empsige Vuterhandlung vnser hierunter zu
Ende benannten Räthen ondt Diener, folgende onverandervnd
vuwiederrufliche Erbvereinigung vnter vus abgeredet ond
beliebet, Nemblich vnd vors 1sie demnach des Allerhoͤchsten
Gottes, allein welsen vonerforschlichen Rath vnd Willen nach,
nunmehr alle onsere Brüdere diß zeitliche gesegnet vnd wir
beiderseits Vuser durch deßen Gnade vnd Güte erlangtes hohes
Alter, beneben der großen müheseligen sich bei itzigen allgemeinen
erbärmlichen Wesen immer mehr vnd mehr überheufenden
Regierungs Lasi vnd andern Vmbständen, in bil-