70 Berufung gegen Bescheide 1. bestrittene Eidesleistungen.
ben des natürlichen Gefühles gegen einen Eid salvis
exceptionibus, dessen von Gönner erwähnt,
)
geleistete Erfüllungseid als wirksam geschworen erachtet
und noch ein zweites Mitglied, Namens
Welser, zu dessen Ergänzung zugelassen werden
müsse. Als diese Sache beim obersten Gerichtshofe
eingelaufen war, folgte ihr gleich am nächsten Tage
ein Antrag der Gemeinde nach, weil der eine ihrer
vom App.-Gerichte zugelassenen Schwurmänner bedenklich
krank sei, der andere nach Amerika auszuwandern
im Begriffe stehe, denselben den Eid ohne
Vorzug provisorio modo abzunehmen. Der oberste
Gerichtshof erließ darauf den 15. Mai 1852 die
Entschliebung, wegen zu besorgenden Verlustes dieser
Personen werde als Provisorium verfügt,
den beiden Gem.-Gliedern E. und W. den durch
das frühere Erkenntniß auferlegten Erfüllungseild
unverweilt abzunehmen, was auch sofort geschah.
Nunmehr erst erfolgte jenes vorläufigen Vollzuges
unerachtet den 1. Juli 1854 das abändernde Erkenntniß
des obersten Gerichtshofes, der von Vogler
im J. 1836 abgeleistete Ersüllungseid sei als rile
geschehen zu erachten und habe der Austrägler
Welser denselben gleichfalls noch abzulegen, indem
die vom App.-Gerichte zugelassenen Schwurmänner
wegen fehlenden Alters für nicht hiezu geeigenschaftet
erklärt wurden. Der von diesen bereits zu ewigem
Gedächtniß geleistete Erfüllungseid wurde daher
wieder kraftlos und darüber hinweggegangen. Wenn
der oberste Gerichtshof hier unbedenklich fand, jenen
provisorischen Eid auf Spitz und Knopf zu stellen,
später aber selbst wieder half, ihn von beiden herabzustürzen,
warum sollte es einem Untergerichte nicht
erlaubt sein, einen Eid in der einfacheren Form
auf die Gefahr hin abzunehmen, daß die Obergerichte
später noch den Beizug des Geistlichen oder
die Synagoge und das Sterbehemd erforderlich finden
sollten:? Vgl. noch Jordan in Weiske's
Rechtslexikon Bd. II S. 162, wo die Erhebung des
Beweises zu ewigem Gedächtniß für alle Fälle als
zulässig empfohlen wird, in welchen ein längerer